BAZG-Einsatzbericht
Der Einsatzbericht bezeichnet den Ort der Kontaktaufnahme als „Höhe Plantonkabine (Schweizer Hoheitsgebiet)“. Diese örtliche Einordnung wird zur amtlichen Überprüfung gestellt.
DOKUMENTATION · GRENZVORGANG 08.12.2022
Eine räumliche Rekonstruktion anhand des BAZG-Einsatzberichts, der Fotodokumentation vom Oktober 2026 und der noch ausstehenden amtlichen Feststellung des Staatsgrenzverlaufs.
Amtliche Standortklärung noch offenDie Darstellung trennt bewusst zwischen Aktenangaben, fotografisch nachvollziehbaren Örtlichkeiten, der Standortangabe von Marijan Radosevic und der rechtlich verbindlichen Feststellung des Grenzverlaufs.
Der Einsatzbericht bezeichnet den Ort der Kontaktaufnahme als „Höhe Plantonkabine (Schweizer Hoheitsgebiet)“. Diese örtliche Einordnung wird zur amtlichen Überprüfung gestellt.
Die Aufnahmen zeigen Kontrollkabine, Zollgebäude, Fussgängerführung, erste rot-weisse Pylone und die erste Türöffnung des Schweizer Gebäudeteils.
Marijan Radosevic gibt an, während der wesentlichen Abklärung bei der ersten rot-weissen Pylone nach dem Zebrastreifen auf Höhe der Kontrollkabine gestanden zu haben.
Entscheidend ist, auf welchem Hoheitsgebiet sich dieser Standort befand, als die erste verbindliche hoheitliche Anweisung erfolgte. Dies soll anhand amtlicher Grenz-, Vermessungs- und Katasterunterlagen festgestellt werden.
Abklärung am Grenzübergang; danach Aufforderung, einen Raum im rechts angrenzenden Schweizer Gebäudeteil zu betreten.
Das BAZG übermittelte Unterlagen zum Vorgang, darunter einen Einsatzbericht mit einer örtlichen Einordnung des Standorts.
Neue Aufnahmen dokumentieren Kontrollkabine, Gebäudeteilung, Fussgängerführung und den angegebenen Standortbereich.
Die Staatsanwaltschaft wurde um Abgleich des Standorts mit amtlichen Grenz-, Vermessungs- und Katasterunterlagen sowie um Mitteilung des Verfahrensstands ersucht.
Die Bilder machen den Weg vom angegebenen Standort bis zur ersten Türöffnung des Schweizer Gebäudeteils nachvollziehbar. Sie ersetzen jedoch keine amtliche Grenzvermessung.
Erste rot-weisse Pylone nach dem Zebrastreifen auf Höhe der Kontrollkabine.
Die Kabine bildet den zentralen Orientierungspunkt der Rekonstruktion.
Die senkrechte Dachrinne markiert optisch die Trennung zwischen den Gebäudebereichen.
Der Raum im rechts angrenzenden Schweizer Gebäudeteil wurde erst nach Aufforderung betreten.
Neun Aufnahmen dokumentieren die heutige räumliche Situation. Anklicken öffnet das jeweilige Bild in voller Grösse.









Auf welchem Staatsgebiet befand sich der angegebene Standort im Zeitpunkt der ersten verbindlichen hoheitlichen Anweisung?