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DOKUMENTATION · GRENZVORGANG 08.12.2022

Wo verlief die Grenze – und wo fand die erste verbindliche Amtshandlung statt?

Eine räumliche Rekonstruktion anhand des BAZG-Einsatzberichts, der Fotodokumentation vom Oktober 2026 und der noch ausstehenden amtlichen Feststellung des Staatsgrenzverlaufs.

Amtliche Standortklärung noch offen

Was belegt ist – und was noch amtlich geklärt werden muss

Die Darstellung trennt bewusst zwischen Aktenangaben, fotografisch nachvollziehbaren Örtlichkeiten, der Standortangabe von Marijan Radosevic und der rechtlich verbindlichen Feststellung des Grenzverlaufs.

Aktenangabe

BAZG-Einsatzbericht

Der Einsatzbericht bezeichnet den Ort der Kontaktaufnahme als „Höhe Plantonkabine (Schweizer Hoheitsgebiet)“. Diese örtliche Einordnung wird zur amtlichen Überprüfung gestellt.

Fotodokumentation

Örtlichkeit im Oktober 2026

Die Aufnahmen zeigen Kontrollkabine, Zollgebäude, Fussgängerführung, erste rot-weisse Pylone und die erste Türöffnung des Schweizer Gebäudeteils.

Standortangabe

Bereich der ersten Pylone

Marijan Radosevic gibt an, während der wesentlichen Abklärung bei der ersten rot-weissen Pylone nach dem Zebrastreifen auf Höhe der Kontrollkabine gestanden zu haben.

Offene Kernfrage

Ort der ersten verbindlichen Amtshandlung

Entscheidend ist, auf welchem Hoheitsgebiet sich dieser Standort befand, als die erste verbindliche hoheitliche Anweisung erfolgte. Dies soll anhand amtlicher Grenz-, Vermessungs- und Katasterunterlagen festgestellt werden.

Rekonstruktion in vier Schritten

08.12.2022

Grenzvorgang

Abklärung am Grenzübergang; danach Aufforderung, einen Raum im rechts angrenzenden Schweizer Gebäudeteil zu betreten.

25.09.2026

BAZG-Unterlagen

Das BAZG übermittelte Unterlagen zum Vorgang, darunter einen Einsatzbericht mit einer örtlichen Einordnung des Standorts.

Oktober 2026

Örtliche Fotodokumentation

Neue Aufnahmen dokumentieren Kontrollkabine, Gebäudeteilung, Fussgängerführung und den angegebenen Standortbereich.

Oktober 2026

Ergänzende Eingabe an die Staatsanwaltschaft Konstanz

Die Staatsanwaltschaft wurde um Abgleich des Standorts mit amtlichen Grenz-, Vermessungs- und Katasterunterlagen sowie um Mitteilung des Verfahrensstands ersucht.

Der räumliche Ablauf

Die Bilder machen den Weg vom angegebenen Standort bis zur ersten Türöffnung des Schweizer Gebäudeteils nachvollziehbar. Sie ersetzen jedoch keine amtliche Grenzvermessung.

1

Standortbereich

Erste rot-weisse Pylone nach dem Zebrastreifen auf Höhe der Kontrollkabine.

2

Kontrollkabine

Die Kabine bildet den zentralen Orientierungspunkt der Rekonstruktion.

3

Gebäudetrennung

Die senkrechte Dachrinne markiert optisch die Trennung zwischen den Gebäudebereichen.

4

Erste Türöffnung

Der Raum im rechts angrenzenden Schweizer Gebäudeteil wurde erst nach Aufforderung betreten.

Fotodokumentation Oktober 2026

Neun Aufnahmen dokumentieren die heutige räumliche Situation. Anklicken öffnet das jeweilige Bild in voller Grösse.

Die entscheidende offene Frage

Auf welchem Staatsgebiet befand sich der angegebene Standort im Zeitpunkt der ersten verbindlichen hoheitlichen Anweisung?

Die Fotodokumentation dient der Veranschaulichung und ersetzt nicht die amtliche Feststellung des Staatsgrenzverlaufs. Die rechtliche Bewertung bleibt den zuständigen Behörden und Gerichten vorbehalten.

Grundlagen dieser Rekonstruktion

  • BAZG-Unterlagen zum Grenzvorgang, übermittelt am 25. September 2026
  • Fotodokumentation des Grenzübergangs, Aufnahmen Oktober 2026
  • Ergänzende Eingabe an die Staatsanwaltschaft Konstanz im Oktober 2026
  • Amtliche Grenz-, Vermessungs- und Katasterunterlagen: zur Überprüfung angefordert