Diese Dokumentation wird mehrsprachig veröffentlicht

Deutsch ist die Ausgangsversion. Die weiteren Sprachfassungen dienen der internationalen Zugänglichkeit; bei Abweichungen sind die deutsche Fassung und die Originaldokumente massgeblich.

Diese Dokumentation wird fortlaufend ergänzt. Inhalte, Quellen, Behördenantworten und Dokumente werden schrittweise erweitert und bei neuen Belegen korrigiert. Das Dokumentenarchiv und weitere Sprachfassungen werden laufend ausgebaut.

Dokumentation · Schweiz / Deutschland

IM NAMEN DES VOLKES?

Die Akten sollen sprechen.

Diese Website dokumentiert ein langjähriges Straf-, Migrations- und Grenzverfahren. Im Mittelpunkt stehen Originalunterlagen, zeitliche Abläufe, überprüfbare Widersprüche und konkrete Fragen an die zuständigen Behörden.

Stand: 22. September 2026 · Die Aufarbeitung läuft.

Historische Berichterstattung · 22. November 2013

Eine Schlagzeile, die bis heute nachwirkt

„Schmarotzer bleibt dem Gericht fern“

Historische Medienüberschrift – nicht die Bewertung dieser Website.

Der Bericht eröffnete unter anderem mit der Aussage: „Seit Jahren hält ein Querulant die Obwaldner Justiz auf Trab.“ Diese öffentliche Charakterisierung wird in der Dokumentation nicht mit einer Gegenbeschimpfung beantwortet, sondern mit amtlichen Unterlagen.

Vorhanden sind Strafregisterauszüge des Bundesamts für Justiz vom 4. März 2004, 11. Februar 2009 und 20. Mai 2011. An allen drei Stichtagen lautet die amtliche Feststellung: „ist im Strafregister nicht verzeichnet“.

Der vollständige Zeitungsartikel wird derzeit nicht veröffentlicht. Kurze Zitate werden dokumentarisch eingeordnet; die amtlichen Registerauszüge sollen vor Veröffentlichung datenschutzgerecht geschwärzt werden.

Zeitungsbild und amtliche Register vergleichen ↓

Worum geht es?

Die hier dargestellten Vorgänge reichen von Ermittlungen und Freiheitsentzug ab 2010 über ein Urteil vom 20. November 2013 bis zu einem Grenzvorgang am deutsch-schweizerischen Übergang Konstanz/Emmishofen am 8. Dezember 2022 und dem anschliessenden Strafvollzug.

Diese Seite erhebt nicht den Anspruch, bereits alle rechtlichen Fragen abschliessend zu beantworten. Sie soll sichtbar machen, welche Tatsachen dokumentiert sind, wo Widersprüche bestehen, welche behördlichen Bewertungen eine konkrete Begründung verlangen und welche Unterlagen noch fehlen.

Transparenzgrundsatz: Die Ich-Schilderung wird klar von behördlich dokumentierten Tatsachen, rechtlichen Bewertungen und noch offenen Beweisfragen getrennt. Strafrechtliche Schuldzuweisungen werden nicht vorweggenommen.

Recherche-Einstieg

Der Fall in 5 Minuten

Ein Strafverfahren. Ein Einreiseverbot. Ein Urteil in Abwesenheit. Eine Festnahme durch Schweizer Grenzbeamte auf deutschem Hoheitsgebiet. Strafvollzug. Und bis heute Fragen, die sich anhand von Originalakten überprüfen lassen müssten.

Diese Website verlangt nicht, einer Darstellung einfach zu glauben. Sie dokumentiert, was aus vorhandenen Unterlagen hervorgeht, was bestritten wird und welche Akten für eine unabhängige Prüfung noch fehlen.

01

Wann entstand der Tatverdacht?

2009 wurde ich erstmals im Zusammenhang mit dem Leasingfahrzeug polizeilich befragt. Zu diesem Zeitpunkt wurde ich weder des Betrugs noch der Veruntreuung beschuldigt. Am 7. Mai 2010 wurde ich in Bern festgenommen und in Untersuchungshaft gesetzt. Erst danach wurde ich erneut zum Leasingfahrzeug befragt und mit den Vorwürfen des Betrugs und der Veruntreuung konfrontiert.

Gerade diese zeitliche Abfolge ist erklärungsbedürftig: Eine Untersuchungshaft konnte nicht voraussetzungslos angeordnet werden. Deshalb muss sich in den damaligen Akten nachvollziehen lassen, welche konkreten Tatsachen bereits vor meiner Inhaftierung einen strafrechtlichen Tatverdacht und die Haft begründet haben sollen.

Meine Position ist eindeutig: Diese Straftat habe ich nicht nur nicht begangen; sie hat sich gegenüber der GMAC Suisse SA überhaupt nicht ereignet.

Prüffrage: Auf welcher konkreten Tatsachen- und Beweisgrundlage wurde ich am 7. Mai 2010 in Untersuchungshaft genommen? Wann entstand erstmals der Verdacht auf Betrug oder Veruntreuung, wer formulierte ihn und welches zeitgenössische Dokument belegt ihn?

02

7. Mai 2010: SUVA-Termin, Festnahme und Untersuchungshaft

Am 7. Mai 2010 war ich von der SUVA Bern zu einer kreisärztlichen Untersuchung eingeladen worden. Im Zusammenhang mit diesem Termin wurde ich der Polizei Bern übergeben, festgenommen und anschliessend in Untersuchungshaft gesetzt. Es folgten ungefähr drei Monate Untersuchungshaft und anschliessend ungefähr drei Monate Ausschaffungshaft. Am 19. November 2010 wurde ein zunächst auf unbestimmte Zeit ausgesprochenes Einreiseverbot verfügt; am 23. November 2010 erfolgte die Ausschaffung aus der Schweiz.

Prüffragen: Welche strafrechtliche Grundlage bestand bereits vor dem SUVA-Termin? Wann und von wem wurde die Festnahme angeordnet, wer wusste davon und welche Rolle spielte der Termin bei der Zuführung an die Polizei? Auf welcher Tatsachen- und Gefahrenprognose beruhten anschliessend Ausschaffungshaft und Einreiseverbot?

03

Wie gelangte der GMAC-Komplex überhaupt vor Gericht?

KernfrageKann eine Straftat angeklagt und verurteilt werden, die sich nie ereignet hat?

Am 16. Juli 2012 bestätigte die GMAC Suisse SA die vollständige Tilgung des Leasingvertrags und gab die Löschung von Ziffer 178 «Halterwechsel verboten» frei. Am 20. November 2013 wurde der GMAC-Komplex vor dem Kantonsgericht Obwalden verhandelt.

Für mich ist deshalb bereits die vorgelagerte Frage entscheidend: Welche konkreten Tatsachen und Beweise legte die Staatsanwaltschaft vor, um im GMAC-Komplex wegen Betrugs und Veruntreuung Anklage zu erheben? Wie konnte dieser Anklagepunkt zur Hauptverhandlung gelangen, wenn die behauptete Straftat nicht durch einen konkret bezeichneten tatsächlichen Vorgang und entsprechende Beweismittel nachvollziehbar gemacht wurde?

Prüffragen: Welche konkrete Tat wurde dem Kantonsgericht zur Beurteilung unterbreitet? Woraus entnahm das Gericht, dass sich gegenüber der GMAC Suisse SA überhaupt ein Betrug oder eine Veruntreuung ereignet hatte, und auf welche Beweise stützte es diese Feststellung? Wie wurde dabei die GMAC-Bestätigung vom 16. Juli 2012 gewürdigt?

Meine Position ist eindeutig: Diese Straftat habe ich nicht nur nicht begangen; sie hat sich gegenüber der GMAC Suisse SA überhaupt nicht ereignet.

04

8. Dezember 2022: Zugriff auf deutschem Hoheitsgebiet und Festnahme

Mitte November 2022, noch während des bis zum 22. November 2022 geltenden Einreiseverbots, suchte ich den offiziellen Grenzübergang Konstanz/Emmishofen auf, um zu klären, ob und ab wann ich wieder legal in die Schweiz einreisen dürfe. Meine Personalien wurden kontrolliert; zu einer Festnahme kam es nicht. Nachdem das Einreiseverbot am 22. November 2022 geendet hatte, suchte ich am 8. Dezember 2022 denselben Grenzübergang erneut auf. Beim entscheidenden Gespräch und beim ersten verbindlichen Zugriff befand ich mich auf deutschem Hoheitsgebiet. Nach ungefähr 20 bis 30 Minuten telefonischer und elektronischer Abklärungen wurde ich von Schweizer Grenzbeamten verbindlich angewiesen, einen Raum auf Schweizer Seite zu betreten. Der Grenzübertritt war nicht freiwillig; ohne diese Anweisung hätte ich die Grenze nicht überschritten. Dort wurde mir die Festnahme eröffnet.

Prüffrage: Welcher Haft-, Festnahme-, Zuführungs- oder Vollstreckungstitel bestand zu welchem Zeitpunkt? Was geschah während der 20 bis 30 Minuten – und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte der hoheitliche Zugriff durch Schweizer Grenzbeamte auf deutschem Hoheitsgebiet?

05

Wer überprüfte meine Einwendungen gegen den Freiheitsentzug?

Nach der Festnahme begann die Vollstreckung des Urteils von 2013. Während des Freiheitsentzugs bestritt ich wiederholt die Rechtmässigkeit der Vollstreckung und verwies auf Unterlagen, die aus meiner Sicht eine Überprüfung verlangten – darunter den GMAC-Komplex.

Die entscheidende Frage lautet nicht, ob eine Gefängnisleitung ein rechtskräftiges Urteil eigenmächtig hätte aufheben dürfen. Entscheidend ist, ob meine Einwendungen dokumentiert und an eine Stelle weitergeleitet wurden, die ihre rechtliche Bedeutung tatsächlich überprüfen konnte.

Prüffrage: Welche unabhängige Justizbehörde überprüfte die Rechtmässigkeit der konkreten Vollstreckung materiell – und wo befindet sich der dazugehörige Entscheid?

06

2023/2024: Wer prüfte die Vorwürfe unabhängig?

Die vorhandenen Unterlagen der Bundesanwaltschaft dokumentieren 2023 wiederholte Eingaben, Weiterleitungen und Nachverfolgungen in Richtung Obwalden. Am 19. April 2024 übernahm die Staatsanwaltschaft Obwalden ein zuvor im Kanton Zürich geführtes Verfahren. Die Übernahmeverfügung bezeichnet vier konkrete beschuldigte Personen und nennt die erhobenen Vorwürfe des Amtsmissbrauchs und der Freiheitsberaubung. Daraus folgt keine Schuld.

Das Bundesstrafgericht lehnte später eine Verlegung des Gerichtsstands ab und stellte klar, dass eine mögliche Befangenheit über die gesetzlichen Ausstandsregeln gegenüber konkreten Personen zu behandeln ist. Damit ist nicht festgestellt, dass keine Befangenheits- oder Unabhängigkeitsfrage bestand.

Prüffragen: Welche Ermittlungen, Einvernahmen, Aktenbeizüge und Beweiserhebungen erfolgten nach der Verfahrensübernahme? Welche Ausstands- oder Unabhängigkeitssicherungen wurden getroffen – und welcher formelle Entscheid liegt dazu vor?

07

Warum wurde ich während meines Aufenthalts auf der Gefangenenkrankenstation des Inselspitals Bern gefragt, ob schon jemand von Dignitas mit mir Kontakt aufgenommen hätte?

Diese Frage wurde mir während meiner Ausschaffungshaft auf der Gefangenenkrankenstation des Inselspitals Bern gestellt. Warum sie gestellt wurde und in welchem Zusammenhang Dignitas überhaupt thematisiert wurde, ist bis heute ungeklärt.

Vermerk: Die Kurzgeschichte zu diesem Vorfall und seinem damaligen Kontext wird nachgereicht.

Die entscheidende Frage lautet nicht: Wem glaubt man?Sondern: Was zeigen die Akten?

Der Fall auf einen Blick

Sechs Prüfachsen – eine gemeinsame Frage: Wo sind die tragfähigen Grundlagen?

Die Dokumentation wird bewusst in getrennte Prüfachsen gegliedert. So bleibt sichtbar, welche Frage zu welchem Zeitpunkt und zu welcher Behörde gehört.

01

Ursprung der Strafvorwürfe

Welche konkrete Tatsache begründete 2009/2010 überhaupt den Verdacht auf Betrug oder Veruntreuung – insbesondere im GMAC-Komplex?

02

Einreiseverbot 2010

Warum wurde der Fall als so schwer eingestuft, dass zunächst ein Einreiseverbot auf unbestimmte Zeit angeordnet wurde? Welche Gefahrenprognose lag vor?

03

Urteil 2013

Welche entlastenden Unterlagen lagen vor, weshalb fand die Hauptverhandlung in Abwesenheit statt und welche Revisionsgründe ergeben sich aus der vollständigen Akte?

04

Festnahme & Vollstreckung 2022–2024

Welcher konkrete Titel war am 8. Dezember 2022 handlungsleitend – und welche unabhängige Stelle überprüfte die Rechtmässigkeit der Vollstreckung materiell?

05

Arbeitsunfall 2023

Welche gesundheitlichen Folgen entstanden im Vollzug, wie wurde der Unfall behandelt und welche zusätzliche Kausalitätsfrage stellt sich bei erfolgreicher Revision?

06

Ausschaffung & Einreiseverbot 2024

Welche aktuelle Gefahrenprognose trug die zweite Ausschaffung und das neue Einreiseverbot – und was davon würde nach erfolgreicher Revision bestehen bleiben?

Die Geschichte · Stand 31. August 2026

Wenn der Staat einem Menschen die Freiheit nimmt, muss er erklären können, warum.

Und wenn die Rechtmässigkeit bestritten wird, muss irgendwo eine wirksame, unabhängige Kontrolle stattfinden.

Am 8. Dezember 2022 begann ein Freiheitsentzug, der anschliessend in die Vollstreckung des Obwaldner Urteils vom 20. November 2013 führte. Diese Dokumentation stellt nicht zuerst die Frage, wem man glauben soll. Sie stellt eine andere Frage: Was zeigen die damaligen Akten?

01

Wo ist der Anfangsverdacht?

2009 wurde ich in Sarnen erstmals im Zusammenhang mit dem Leasingfahrzeug polizeilich befragt. Am 7. Mai 2010 war ich von der SUVA Bern zu einer kreisärztlichen Untersuchung eingeladen worden. Im Zusammenhang mit diesem Termin wurde ich der Polizei Bern übergeben, festgenommen und in Untersuchungshaft gesetzt. Erst danach wurde ich erneut zum Fahrzeug und dessen Verbleib befragt und mit den Vorwürfen des Betrugs und der Veruntreuung konfrontiert.

Im anschliessenden Strafverfahren wurde mir vorgeworfen, ich hätte 2009 beziehungsweise 2010 zum Nachteil der GMAC Suisse SA Betrug und Veruntreuung begangen. Die vorhandenen Verteidigungsunterlagen halten zugleich fest, dass die Leasingraten bis zu meiner Festnahme weiterbezahlt wurden; GMAC bestätigte 2012 später die vollständige Tilgung des Leasingvertrags.

Ich bestreite diese Vorwürfe vollständig. Mehr noch: Ich bestreite, dass sich die behauptete Straftat gegenüber GMAC überhaupt ereignet hat.

Deshalb beginnt meine heutige Aufarbeitung nicht mit der Frage, weshalb ich angeblich schuldig gewesen sein soll. Sie beginnt einen Schritt früher:

Die erste und grundlegende Frage Welche konkrete Handlung soll wann stattgefunden haben – und aufgrund welcher bereits damals vorhandenen Tatsache wurde überhaupt angenommen, dass im Zusammenhang mit diesem Leasingfahrzeug ein Betrug oder eine Veruntreuung vorlag?

Nicht: Was wurde später behauptet? Nicht: Was steht im Urteil von 2013? Sondern: Was wussten die Ermittlungsbehörden zu welchem Zeitpunkt?

Welche konkrete Handlung meinerseits soll den Tatbestand erfüllt haben? Geschah sie nach Auffassung der Strafverfolgung vor meiner Festnahme am 7. Mai 2010 oder danach? Wer soll getäuscht worden sein? Worin soll die Täuschung bestanden haben? Welche Vermögensverfügung und welcher Schaden sollen daraus entstanden sein? Oder im Fall der behaupteten Veruntreuung: Welche konkrete Handlung soll eine widerrechtliche Aneignung oder Verfügung über das Leasingfahrzeug dargestellt haben? Und welche zeitgenössischen Beweise lagen dafür vor?

Nach der damals geltenden Obwaldner Strafprozessordnung hatte die Polizei dem Verhöramt Bericht zu erstatten, sobald Anhaltspunkte für eine Straftat vorlagen; eine Untersuchung war zu eröffnen, wenn der Verdacht einer strafbaren Handlung begründet war. Dass Betrug oder Veruntreuung grundsätzlich von Amtes wegen verfolgt werden können, beantwortet deshalb die entscheidende Frage nicht: Welche konkrete Tatsachengrundlage führte überhaupt zur Aufnahme dieses Ermittlungsstrangs?

Öffentliche Frage an den damaligen Staatsanwalt Bernhard Schöni Welche konkrete Tatsache begründete 2009/2010 den Verdacht, dass ich gegenüber der GMAC Suisse SA überhaupt eine Straftat begangen hatte?

Ich bitte den damaligen Staatsanwalt Bernhard Schöni, die erste zeitgenössische Aktenstelle zu benennen, aus der hervorgeht, welche konkrete Tatsache 2009/2010 den Verdacht eines Betrugs oder einer Veruntreuung gegenüber der GMAC Suisse SA begründete. Wenn ein begründeter Tatverdacht bestand, muss sich anhand der damaligen Akten nachvollziehen lassen, worauf er beruhte.

Gesucht ist der damalige Ausgangspunkt: eine Meldung, ein Rapport, eine Aussage, eine konkrete Wahrnehmung oder ein anderes zeitgenössisches Dokument. Irgendetwas muss am Anfang gestanden haben.

Auf welcher dokumentierten Tatsachen- und Beweisgrundlage entwickelte sich aus dem Leasingverhältnis ein Strafverfahren wegen Betrugs und Veruntreuung?

Die spätere Bestätigung der GMAC Suisse SA vom 16. Juli 2012 über die vollständige Tilgung des Leasingvertrags und die Freigabe der Löschung von Ziffer 178 «Halterwechsel verboten» beweist für sich allein nicht, dass zuvor keine Straftat begangen worden sein konnte. Sie verstärkt jedoch die Notwendigkeit einer präzisen Rekonstruktion: Welche konkrete Handlung, zu welchem Zeitpunkt und aufgrund welcher damaligen Beweise wurde als Betrug beziehungsweise Veruntreuung gewertet?

Eine zweite Ebene ist ebenso zu klären: Auf welcher konkreten Tatsachen- und Beweisgrundlage wurde der GMAC-Komplex überhaupt angeklagt und zur Hauptverhandlung gebracht? Woraus entnahm das Kantonsgericht, dass sich die behauptete Straftat tatsächlich ereignet hatte?

02

Mitte November 2022: Ich gehe selbst zum Grenzposten

Mitte November 2022 ging ich persönlich zum Schweizer Grenzposten Konstanz/Emmishofen. Der Grund war eindeutig: Ich wollte wissen, ob das gegen mich bestehende Einreiseverbot bereits abgelaufen war beziehungsweise wann es endete.

Meine Personalien wurden kontrolliert. Ich wurde nicht festgenommen. Ich verliess den Grenzbereich wieder.

Das Einreiseverbot war bis zum 22. November 2022 befristet.

03

8. Dezember 2022: Was geschah in diesen 20 bis 30 Minuten?

Gut zwei Wochen später ging ich erneut zu demselben Grenzübergang. Auch diesmal suchte ich den offiziellen Grenzposten auf, um meine rechtliche Einreisesituation zu klären. Ich war nicht dort, um heimlich oder eigenmächtig die Schweizer Grenze zu überschreiten.

Meine Identität wurde erneut überprüft. Während rund 20 bis 30 Minuten wurden telefonische und systemseitige Abklärungen zu meiner Person vorgenommen.

Beim entscheidenden Gespräch und beim ersten verbindlichen Zugriff befand ich mich auf deutschem Hoheitsgebiet. Danach wurde ich von Schweizer Grenzbeamten verbindlich aufgefordert, einen Raum auf Schweizer Seite zu betreten. Ohne diese Anweisung hätte ich die Grenze nicht überschritten und diesen Raum nicht betreten. Dort wurde mir die Festnahme eröffnet.

Die zentrale Beweisfrage War bereits vor Beginn dieser Abklärung eine eindeutige, aktive und unmittelbar vollziehbare Festnahmegrundlage vorhanden – oder wurde während dieser 20 bis 30 Minuten etwas festgestellt, bestätigt, aktiviert, übermittelt oder neu angeordnet?

Der Vergleich mit der Kontrolle Mitte November macht diese Frage besonders wichtig: Damals wurden meine Personalien am selben Grenzübergang geprüft, ohne dass eine Festnahme erfolgte. Welche Daten, Anweisungen oder Systemstände sich bis zum 8. Dezember verändert hatten, muss anhand der historischen Originaldaten geklärt werden.

04

Frauenfeld. Obwalden. Sarnen. Stans.

Nach der Festnahme wurde ich zunächst für eine Nacht nach Frauenfeld gebracht. Am Morgen des 9. Dezember erfolgte die Weiterführung nach Obwalden. Danach befand ich mich bis zum 12. Dezember im Polizeigewahrsam in Sarnen; anschliessend wurde ich in das Untersuchungs- und Strafgefängnis Stans verlegt.

Für jeden dieser Übergänge müssen zeitgenössische Aufnahme-, Transport-, Haft-, Kommunikations- und Vollstreckungsunterlagen existiert haben oder ihr Fehlen nachvollziehbar erklärt werden.

Welcher konkrete Haft-, Zuführungs- oder Vollstreckungstitel war am 8. Dezember 2022 tatsächlich handlungsleitend?

05

Ich widersprach während der laufenden Vollstreckung

Während des Freiheitsentzugs bestritt ich wiederholt die Rechtmässigkeit der Vollstreckung und verwies auf Unterlagen, die aus meiner Sicht eine Überprüfung verlangten – darunter den GMAC-Komplex.

Während meiner Haft versuchte ich zugleich, eine anwaltliche Mandatsübernahme zu erreichen. Ich fragte rund 32 Anwältinnen und Anwälte an. Rund die Hälfte teilte mir mit, keine Kapazitäten frei zu haben. Drei erklärten, ihr Tätigkeitsgebiet liege im Unfall- und Sozialversicherungsrecht; von den übrigen erhielt ich keine Rückmeldung. Trotz dieser zahlreichen Anfragen fand ich für die von mir angestrebte Überprüfung keinen Anwalt, der das Mandat übernahm.

Die entscheidende Frage lautet nicht, ob eine Gefängnisleitung ein rechtskräftiges Urteil eigenmächtig hätte aufheben dürfen. Die entscheidende Frage lautet: Wurden meine Einwendungen dokumentiert und an eine Stelle weitergeleitet, die ihre rechtliche Bedeutung tatsächlich überprüfen konnte?

Kontrollfrage Welche unabhängige Justizbehörde überprüfte die Rechtmässigkeit der konkreten Vollstreckung materiell – und wo befindet sich der dazugehörige Entscheid?

06

2023: Die Bundesanwaltschaft schaltet Obwalden wiederholt ein

Die vorhandenen Unterlagen der Bundesanwaltschaft dokumentieren ein Ersuchen um Verfahrensübernahme vom 9. Februar 2023, eine Erinnerung vom 20. April 2023 und ein erneutes Ersuchen vom 10. Mai 2023. Weitere Eingaben wurden im März und Mai an Obwalden weitergeleitet.

Noch vollständig zu rekonstruieren ist, wie Obwalden auf jedes einzelne Schreiben reagierte. Die vorhandenen Unterlagen dokumentieren jedoch, dass die Angelegenheit mehrfach nach Obwalden weitergeleitet beziehungsweise nachverfolgt wurde.

Kenntnis ist dokumentierbar. Entscheidend ist, welche Prüfung daraus folgte.

07

2024: Ein konkretes Strafverfahren gegen Obwaldner Amtsträger

Im März 2024 wandte ich mich an die Oberstaatsanwaltschaft Zürich und erhob Strafvorwürfe gegen mehrere namentlich bezeichnete Obwaldner Amtsträger. Ich verlangte eine Untersuchung ausserhalb Obwaldens.

Am 19. April 2024 übernahm die Staatsanwaltschaft Obwalden das zuvor in Zürich geführte Verfahren. Die Übernahmeverfügung bezeichnet vier konkrete beschuldigte Personen und nennt die von mir erhobenen Vorwürfe des Amtsmissbrauchs und der Freiheitsberaubung.

Das beweist keine Schuld der beschuldigten Personen. Es beweist aber, dass ein konkret individualisiertes Strafverfahren bestand und Obwalden die Zuständigkeit dafür übernahm.

08

Die Frage der Unabhängigkeit war vorhersehbar

Bereits in meiner Eingabe vom 24. März 2024 verwies ich auf einen früheren Obwaldner Fall, in dem wegen der Kleinräumigkeit des Kantons und möglicher personeller Verflechtungen ein externer Staatsanwalt eingesetzt worden war. Ich zitierte dazu den extern eingesetzten Staatsanwalt Reto Marbacher.

In meinem Fall verlangte ich ebenfalls eine externe Untersuchung. Das Bundesstrafgericht lehnte später eine Verlegung des Gerichtsstands ab und verwies mögliche Befangenheitsfragen auf das Ausstandsrecht gegen konkrete Personen.

Die Konsequenz daraus Wenn der Gerichtsstand in Obwalden blieb: Welche konkrete organisatorische oder personelle Sicherung trat an die Stelle einer externen Untersuchung?

09

Obwalden übernahm das Verfahren. Was geschah danach?

Die Verfahrensübernahme ist dokumentiert. Die Beschuldigten sind bezeichnet. Die Tatvorwürfe sind bezeichnet. Der Streit über den Gerichtsstand ist dokumentiert. Das Bundesstrafgericht bestätigte, dass die von mir geltend gemachte Befangenheitsproblematik nicht über eine Gerichtsstandsverlegung zu lösen sei.

Damit blieb die Verantwortung für das Strafverfahren in Obwalden.

Wer Zuständigkeit beansprucht, übernimmt Verantwortung für das Verfahren.

Deshalb müssen die vollständigen Akten jetzt zeigen: Welche Beschuldigten wurden einvernommen? Welche Zeugen? Welche Akten wurden beigezogen? Welche Ermittlungsaufträge ergingen? Welche Beweiserhebungen fanden statt? Welche Ausstands- oder Unabhängigkeitsprüfung wurde durchgeführt? Und welcher formelle Entscheid schloss das Verfahren gegebenenfalls ab?

Wenn ernsthaft ermittelt wurde, wird das veröffentlicht. Wenn das Verfahren übernommen, aber nicht wirksam betrieben wurde, wird auch das veröffentlicht.

10

Zwei Kontrollwege – während die Haft weiterlief

Damit treffen zwei Stränge aufeinander: Zum einen meine Einwendungen gegen die Rechtmässigkeit der Vollstreckung. Zum anderen ein Strafverfahren gegen Amtsträger, das Obwalden selbst übernahm.

Die historische Kernfrage lautet deshalb nicht mehr nur, welche Behörde für welchen Ausschnitt zuständig war.

Die Kernfrage lautet: Wer kontrollierte währenddessen die Rechtmässigkeit staatlicher Macht?

11

Der Arbeitsunfall – ein weiterer dokumentierter Kontrollpunkt

Am 12. Oktober 2023 ereignete sich während des Vollzugs in der JVA Wauwilermoos ein Arbeitsunfall. Die Anstalt bestätigte später selbst, dass die Unfallmeldung an AXA «irrtümlicherweise unterlassen» worden war und erst nachträglich erfolgte.

Im August 2024 wurde Obwalden schriftlich darüber informiert, dass erhebliche Verletzungen an beiden Schultern festgestellt worden waren. Zugleich wurden MRI-Verlaufskontrollen von Schulter und Wirbelsäule empfohlen und von der Ärzteschaft der Strafanstalt Zug als medizinisch indiziert und notwendig beurteilt. Damit war neben den Schulterverletzungen auch die Wirbelsäule ausdrücklich Gegenstand des dokumentierten medizinischen Abklärungsbedarfs. Welche Folgen die verzögerte Meldung und die weitere Behandlung hatten, muss medizinisch unabhängig geklärt werden.

Der Unfall ist das eine. Was danach unterblieb, ist das andere.

Medizinische Kernfrage Hat eine unterbliebene oder verzögerte Behandlung aus einer Verletzung einen Dauerschaden gemacht oder einen bestehenden Schaden dauerhaft verschlimmert?

Diese Frage soll nicht von dieser Website vorweggenommen werden. Sie muss anhand der vollständigen Behandlungsakten durch unabhängige Fachärztinnen, Fachärzte und medizinische Gutachter beantwortet werden. Entscheidend ist insbesondere, ob eine rechtzeitige Diagnostik, Behandlung oder Operation an Wirbelsäule und beiden Schultern die heutige gesundheitliche Situation hätte verhindern oder wesentlich verbessern können.

Fragen an unabhängige medizinische Experten

  • Welche Verletzungen an Wirbelsäule und beiden Schultern bestanden nach dem Arbeitsunfall tatsächlich?
  • Wann waren diese Verletzungen erstmals objektiv erkennbar und welche Untersuchungen waren aufgrund der damaligen Beschwerden und Befunde medizinisch angezeigt?
  • Wann waren MRI-, neurologische, orthopädische oder weitere fachärztliche Abklärungen erforderlich?
  • Ab welchem Zeitpunkt bestand gegebenenfalls eine konkrete Behandlungs- oder Operationsindikation?
  • Welche Behandlung wäre nach medizinischem Standard zu welchem Zeitpunkt angemessen gewesen?
  • Wurde eine notwendige Untersuchung, Behandlung oder Operation verspätet oder überhaupt nicht durchgeführt?
  • Hätte eine frühere Behandlung oder Operation die Heilungschancen verbessert oder Schmerzen, Bewegungseinschränkungen beziehungsweise strukturelle Schäden vermindern können?
  • Ist durch eine Verzögerung oder Nichtbehandlung möglicherweise ein bleibender Gesundheitsschaden entstanden oder ein bereits vorhandener Schaden dauerhaft verschlimmert worden?
  • Welche heutigen Beschwerden sind medizinisch dem ursprünglichen Unfall zuzuordnen und welche könnten zusätzlich durch die nachfolgende Behandlungskette beeinflusst worden sein?
  • Welche Prognose wäre bei rechtzeitiger Behandlung zu erwarten gewesen – und welche Prognose besteht heute?

Wer wusste was – und wann?

  • Welche ärztlichen Befunde lagen den jeweiligen Vollzugsanstalten und dem Straf- und Massnahmenvollzug Obwalden zu welchem Zeitpunkt vor?
  • Welche behandelnden Ärzte empfahlen weitere Untersuchungen, Behandlungen oder Operationen und wann wurden diese Empfehlungen weitergeleitet?
  • Wer erhielt diese Informationen tatsächlich und welche Massnahmen wurden daraufhin angeordnet?
  • Falls eine Untersuchung oder Behandlung aufgeschoben oder nicht veranlasst wurde: Wer traf diese Entscheidung und mit welcher dokumentierten Begründung?
  • Beruhte ein Aufschub auf medizinischen, organisatorischen, vollzugsbezogenen oder anderen Erwägungen?

Wenn ein vermeidbarer Dauerschaden entstanden ist: Wer trägt die Verantwortung?

Sollte eine unabhängige medizinische Begutachtung ergeben, dass eine rechtzeitige Diagnostik, Behandlung oder Operation medizinisch erforderlich gewesen wäre und dass durch deren Verzögerung oder Unterlassung ein dauerhafter Gesundheitsschaden entstanden oder wesentlich verschlimmert worden ist, muss anschliessend geklärt werden, welche Stelle für welche Entscheidung verantwortlich war und welche rechtlichen Folgen daraus entstehen.

  • Welche Institution war zu welchem Zeitpunkt für die medizinische Versorgung verantwortlich?
  • Welche Verantwortung lag bei den behandelnden Ärzten, welche bei der jeweiligen Vollzugsanstalt und welche beim einweisenden Straf- und Massnahmenvollzug?
  • Gab es medizinische Empfehlungen, die nicht umgesetzt wurden, oder relevante Informationen, die verspätet beziehungsweise nicht weitergeleitet wurden?
  • Besteht ein medizinisch nachvollziehbarer Kausalzusammenhang zwischen einer Verzögerung und einem möglichen zusätzlichen Dauerschaden?
  • Welche gesundheitlichen, beruflichen, wirtschaftlichen und persönlichen Folgen wären einem solchen zusätzlichen Schaden zuzurechnen?
Entscheidende Gutachterfrage Was hätte bei rechtzeitiger Behandlung verhindert werden können?

12

30. Oktober 2024: zweite Ausschaffung und neues Einreiseverbot

Nach dem Ende des Strafvollzugs wurde ich erneut ausgeschafft; zugleich wurde ein neues Einreiseverbot angeordnet.

Damit entstand eine neue, eigenständig zu beantwortende Frage: Welche aktuelle Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung wurde 2024 angenommen? Entscheidend ist nicht allein, was 2010 oder 2013 über mich gesagt wurde, sondern welche konkrete individuelle Prognose zum Zeitpunkt der neuen Massnahme bestand.

Prüffrage 2024 Welche Tatsachen trugen die zweite Ausschaffung und das neue Einreiseverbot – und war die Massnahme nur schweizerisch oder über SIS auch schengenweit wirksam?

Diese Frage gewinnt zusätzliche Bedeutung, falls das Urteil von 2013 in einem Revisionsverfahren aufgehoben werden sollte. Dann wäre zu prüfen, welche Teile der migrationsrechtlichen Begründung auf diesem Urteil, dem vollzogenen Strafmass oder daraus abgeleiteten Gefahrenannahmen beruhten.

13

Diese Geschichte verlangt keinen Glauben

Ich verlange von niemandem, meine Darstellung ungeprüft zu übernehmen.

Ich verlange etwas Einfacheres:

Öffnet die Akten.

Zeigt den ursprünglichen Tatverdacht im GMAC-Komplex. Zeigt die vollständige Fernhaltemassnahme von 2010 und die damalige Gefahrenprognose. Zeigt die historische SIS-/Schengen-Wirkung. Zeigt die zeitgenössische Vollstreckungsgrundlage von 2022. Zeigt die Kommunikation am Grenzübergang. Zeigt, wohin meine Einwendungen während der Haft weitergeleitet wurden. Zeigt den gerichtlichen Prüfentscheid. Zeigt die Ermittlungen im übernommenen Strafverfahren. Zeigt die Ausstandsprüfung. Zeigt die Behandlung des Arbeitsunfalls. Zeigt, welche medizinischen Befunde wann vorlagen, welche Behandlungen empfohlen wurden und ob eine Verzögerung einen zusätzlichen Dauerschaden verursacht haben könnte. Zeigt die Grundlage der Ausschaffung und des neuen Einreiseverbots von 2024.

Und wenn diese Dokumente mein heutiges Bild widerlegen, gehört auch das in diese Dokumentation.

Die Frage, die über diesen Einzelfall hinausgeht Was geschieht in einem Rechtsstaat, wenn ein Mensch staatliche Macht nicht nur kritisiert, sondern ihre Rechtmässigkeit konkret bestreitet?

Die Behörden hatten mehrere Gelegenheiten hinzusehen. Jetzt sollen die Akten zeigen, wer es tatsächlich getan hat.

Die Zeit der Behauptungen ist vorbei. Jetzt sprechen die Akten.

Dokumentationsprinzip: Aussagen über Behörden und beschuldigte Personen werden auf dieser Website mit den zugrunde liegenden Originalunterlagen verknüpft. Offene Beweisfragen bleiben als solche gekennzeichnet. Sachliche Stellungnahmen und entlastende Unterlagen werden ebenfalls veröffentlicht und eingeordnet.

Öffentliche Prüfaufträge

Die zentralen Fragen

1. Wo ist der Anfangsverdacht?

Welche konkrete Tatsache und welche damalige Aktenstelle begründeten 2009/2010 erstmals Betrug oder Veruntreuung im GMAC-Komplex?

2. Was machte 2010 zum schweren Fall?

Welche konkrete Gefahrenprognose rechtfertigte das zunächst auf unbestimmte Zeit ausgesprochene Einreiseverbot?

3. Welche Gefahr für Sicherheit und Ordnung?

Welche Handlung, welches Datum, welche Beweise und welche Zukunftsprognose trugen die behördliche Gefahrenbewertung?

4. Schweiz oder Schengen?

War die behauptete Gefahr rein schweizerisch oder schengenweit? Welche SIS-/SIRENE-Einträge und welche Mitteilungen an andere Staaten bestanden 2010 und 2024?

5. Was zeigen die Strafregister?

Wie passt das öffentliche Bild zu den amtlichen Auszügen 2004, 2009 und 2011, die jeweils festhalten, dass ich im Strafregister nicht verzeichnet war?

6. Warum die Hauptverhandlung ohne mich?

Wie wurden Teilnahmebereitschaft, untersagte Landanreise, Reisekostengesuch, fehlende Antwort und die gegen meinen Willen eingesetzte amtliche Verteidigung behandelt?

7. Welche Grundlage hatte die Festnahme 2022?

Was geschah während der 20–30-minütigen Abklärung am Grenzübergang, und welcher Titel war tatsächlich handlungsleitend?

8. Wer überprüfte die Haft materiell?

Welche unabhängige Justizbehörde prüfte meine Einwendungen gegen die laufende Vollstreckung inhaltlich – und wo ist der Entscheid?

9. Was geschah nach der Verfahrensübernahme 2024?

Welche Ermittlungen, Einvernahmen, Aktenbeizüge und Ausstandsprüfungen erfolgten nach der Übernahme des Strafverfahrens durch Obwalden?

Zeitungsbild versus amtliche Register

„Seit Jahren hält ein Querulant die Obwaldner Justiz auf Trab.“

Der Satz stammt aus der historischen Berichterstattung vom 22. November 2013. Ihm werden hier nicht Wertungen, sondern amtliche Strafregisterauszüge gegenübergestellt.

04.03.2004

Bundesamt für Justiz

„ist im Strafregister nicht verzeichnet“

11.02.2009

Bundesamt für Justiz

„ist im Strafregister nicht verzeichnet“

20.05.2011

Bundesamt für Justiz

„ist im Strafregister nicht verzeichnet“

Frage an die Leserinnen und LeserPasst die öffentliche Etikettierung zu dem Bild, das die damaligen amtlichen Register zu diesen Stichtagen dokumentierten?

Wichtig: Die Auszüge beweisen nicht abstrakt, dass niemals irgendeine Straftat begangen worden sein könnte. Sie beweisen die konkrete amtliche Registerlage an den drei genannten Stichtagen. Gerade diese Präzision ist Teil der Dokumentation.

Die Originalauszüge liegen vor. Vor einer öffentlichen Bereitstellung werden frühere Wohnadressen, Identifikationsnummern und Unterschriften geschwärzt.

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Welche konkrete Gefahr soll von mir ausgegangen sein?

2010 und erneut 2024 wurden migrationsrechtliche Massnahmen gegen mich angeordnet. Soweit diese mit der öffentlichen Sicherheit und Ordnung begründet wurden, verlange ich die konkrete Tatsachengrundlage – getrennt nach Zeitpunkt, Behörde und räumlicher Wirkung.

Die damals geltende Verordnung definierte eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht als blosses Etikett: Es mussten konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Aufenthalt mit erheblicher Wahrscheinlichkeit zu einem Verstoss gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung führt.

Historische VZAE-Fassung · Art. 80 Abs. 2
2010

Warum ein Einreiseverbot auf unbestimmte Zeit?

Nach der mir eröffneten Fernhaltemassnahme wurde das Einreiseverbot zunächst auf unbestimmte Zeit ausgesprochen. In der Verfügung wurde die Ausschaffung nach meinem Unterlagenstand unter anderem mit den Vorwürfen Betrug und Veruntreuung begründet. Die spätere Verurteilung zu diesen Vorwürfen erfolgte erst 2013.

Was machte meinen Fall am 19. November 2010 zu einem solchen schweren Fall? Welche konkrete Tat, welche Prognose und welche damals bereits vorhandenen Beweise trugen diese Einstufung? Gerade deshalb soll die Originalverfügung vollständig veröffentlicht und mit dem damaligen Stand des Strafverfahrens abgeglichen werden.

2010 → später

Wie wurde aus „unbestimmt“ eine Befristung?

Das Verbot war später bis zum 22. November 2022 befristet. Zu klären ist, wann und durch wen diese Änderung erfolgte, wie sie begründet wurde, ob sie mir zugestellt wurde und welche Rechtsmittelbelehrung damit verbunden war.

Wie sollte eine Entscheidung angefochten werden können, wenn ihre Änderung oder Verlängerung nicht ordnungsgemäss eröffnet wurde?

2024

Welche aktuelle Gefahr bestand nach dem Strafvollzug?

Nach Ende des Strafvollzugs erfolgten am 30. Oktober 2024 eine weitere Ausschaffung und ein neues Einreiseverbot. Deshalb ist getrennt vom Jahr 2010 zu beantworten, welche aktuelle individuelle Gefahrenprognose 2024 vorgenommen wurde und auf welchen Tatsachen sie beruhte.

Heute

Rechtmässiger Wohnsitz im Schengen-Raum

Vor meiner Festnahme am 8. Dezember 2022 war ich in Konstanz polizeilich gemeldet. Heute habe ich einen rechtmässigen Wohnsitz in meinem Heimatland, das ebenfalls zum Schengen-Raum gehört.

Wenn von mir eine konkrete Gefahr ausgehen soll: Worin besteht sie – und welche räumliche Reichweite soll sie haben?

Schweiz, Liechtenstein, Schengen: Was wurde wem mitgeteilt?

  1. War das Einreiseverbot 2010 nur schweizerisch oder auch schengenweit wirksam? Welche SIS-Ausschreibung bestand tatsächlich?
  2. Galt die behauptete Gefährdung auch für das Fürstentum Liechtenstein und die übrigen Schengen-Staaten – oder nur für das Schweizer Staatsgebiet?
  3. Welche Informationen wurden 2010 und 2024 über SIS/SIRENE oder andere Behördenkanäle an andere Schengen-Staaten übermittelt?
  4. Wurde dem jeweiligen Aufnahmestaat eine konkrete Gefahrenbeurteilung, ein Bericht oder eine andere Tatsachengrundlage übermittelt?
  5. Falls keine schengenweite Warnung erfolgte: Warum wurde die behauptete Gefahr als schweizspezifisch beurteilt?
  6. Falls eine schengenweite Ausschreibung erfolgte: Welche Tatsachen rechtfertigten diese Reichweite und wie wurde sie später überprüft, geändert oder gelöscht?

War ich an jedem Tag „gefährlich“?

Zu einem Zeitpunkt war ich mit zwei Gehhilfen auf dem Weg zu einem Termin bei der SUVA in Bern. Die Gehhilfen widerlegen für sich allein keine rechtliche Gefahrenprognose. Sie machen aber die zentrale Frage anschaulich:

Welche konkrete Art von Gefahr meinte die Behörde in meinem Fall überhaupt?

Bestand sie vor der Haft? Während der Haft? Nach der Haft? Ging es um Gewalt, Vermögensdelikte, Missachtung von Verfügungen oder etwas anderes? Die Behörde soll die Gefahr benennen – nicht nur das Etikett wiederholen.

Eine weitere KontrollfrageWurde mein beharrlicher Widerspruch gegen behördliche Entscheidungen jemals selbst als negatives Prognosemerkmal gewertet – und falls ja: beruhte dies auf Rechtsverstössen oder auf der Wahrnehmung meiner Verfahrensrechte?

Es gibt rechtlich nicht eine „eidgenössische“ und eine separate „Schengen-Schweiz“. Gerade deshalb muss aus den Akten hervorgehen, ob eine Massnahme national oder schengenweit wirkte und welche Tatsachen die jeweilige Reichweite rechtfertigten.

Vorläufige Chronologie

Diese Chronologie wird fortlaufend mit Originalakten abgeglichen. Persönlich erlebte Vorgänge werden in der Ich-Dokumentation klar geschildert; strittige Behörden- und Rechtsfragen werden durch Akten, Registerdaten und zeitgenössische Nachweise überprüft.

ab 2004

Aufenthalt in der Schweiz

Der migrationsrechtliche Status und die späteren Ausreisevorgänge werden anhand der vollständigen kantonalen und eidgenössischen Migrationsakten rekonstruiert.

Okt. 2007

Leasingbeginn

Beginn des Leasingverhältnisses für den später im Strafverfahren relevanten Mercedes-Benz.

2009

Polizeiliche Befragung zum Fahrzeug

In Sarnen erfolgte eine Befragung zum Leasingfahrzeug, obwohl das Leasingverhältnis zu diesem Zeitpunkt bedient wurde. Anlass, Auftrag und damalige Ermittlungsgrundlage sollen anhand der Originalakten geklärt werden.

07.05.2010

SUVA-Termin, Festnahme und Untersuchungshaft

Ich war von der SUVA Bern zu einer kreisärztlichen Untersuchung eingeladen worden. Im Zusammenhang mit diesem Termin wurde ich der Polizei Bern übergeben, festgenommen und in Untersuchungshaft gesetzt. Zu klären ist insbesondere, welche konkreten Tatverdachtsmomente, Beweismittel und Anordnungen bereits vor diesem Termin vorlagen.

2010

Befragung durch Polizei aus dem Kanton Bern

Während der Ausschaffungshaft erfolgte eine Befragung durch zwei Angehörige der Regionalpolizei Erlach/Kantonspolizei Bern zum Verbleib des Leasingfahrzeugs. Ein dazugehöriger Rapport bzw. ein Protokoll wird gezielt gesucht.

19.–23.11.2010

Einreiseverbot und Ausschaffung

Am 19. November 2010 wurde eine Fernhaltemassnahme verfügt; am 23. November 2010 erfolgte nach drei Monaten Untersuchungshaft und weiteren drei Monaten Ausschaffungshaft die Ausschaffung aus der Schweiz. Das Einreiseverbot wurde zunächst auf unbestimmte Zeit ausgesprochen. Zu klären sind die damalige Einordnung als schwerer Fall, die konkrete Gefahrenprognose, die Schengen-/SIS-Wirkung und die spätere Befristung.

20.05.2011

Amtlicher Strafregisterauszug

Das Bundesamt für Justiz bestätigt: „ist im Strafregister nicht verzeichnet“. Gleichlautende Auszüge liegen auch vom 4. März 2004 und 11. Februar 2009 vor.

16.07.2012

Abwicklung des Leasingverhältnisses

Eine vorhandene Bestätigung der Leasinggesellschaft dokumentiert die vollständige Tilgung des Vertrags und die Freigabe der Löschung von Ziffer 178 „Halterwechsel verboten“.

2013

Vorbereitung der Hauptverhandlung

Ich teilte dem Kantonsgericht mit, dass ich an der Hauptverhandlung teilnehmen möchte. Das damalige Einreiseverbot wurde für zwei Tage ausgesetzt; die Einreise war jedoch nur auf dem Luftweg gestattet, eine Anreise auf dem Landweg war mir untersagt. Wegen Mittellosigkeit beantragte ich die Übernahme der Reisekosten. Auf dieses Schreiben erhielt ich keine Antwort. Die Gerichtsakte soll zeigen, ob intern dennoch über den Antrag entschieden wurde und wie ein allfälliger Entscheid zugestellt werden sollte.

20.11.2013

Hauptverhandlung und Urteil in Abwesenheit

Die Hauptverhandlung wurde ohne meine persönliche Anwesenheit durchgeführt. Das Mandat des damaligen Verteidigers hatte ich rund zwei Jahre zuvor gekündigt; später wurde er gegen meinen Willen als amtlicher Verteidiger eingesetzt. An der Hauptverhandlung beantragte er für mich Freispruch und Schadenersatz. Zustellung, Rechtsmittelbelehrung und eine mögliche Belehrung über die neue Beurteilung nach Art. 368 StPO werden anhand der Akten rekonstruiert.

2013–2022

Offene Fragen zur Vollstreckung

Zu klären ist, welche Strafantrittsaufgebote, Fahndungsausschreibungen, Vollstreckungsanordnungen oder internationalen Rechtshilfe- bzw. Auslieferungsschritte in diesem Zeitraum tatsächlich veranlasst wurden.

Mitte Nov. 2022

Vorsprache zur Klärung des Einreiseverbots

Ich ging zum Schweizer Grenzposten Konstanz/Emmishofen, um zu klären, ob das gegen mich bestehende Einreiseverbot bereits abgelaufen war beziehungsweise wann es endete. Meine Personalien wurden kontrolliert. Ich wurde nicht festgenommen und verliess den Grenzbereich wieder.

22.11.2022

Ende des befristeten Einreiseverbots

Das damalige Einreiseverbot war bis zum 22. November 2022 befristet.

08.12.2022

20–30 Minuten Abklärung – danach Festnahme

Ich suchte denselben Grenzübergang erneut auf, um meine rechtliche Einreisesituation zu klären. Beim entscheidenden Zugriff befand ich mich auf deutschem Hoheitsgebiet. Nach rund 20 bis 30 Minuten telefonischer und systemseitiger Abklärungen wurde ich von Schweizer Grenzbeamten verbindlich angewiesen, einen Raum auf Schweizer Seite zu betreten; ohne diese Anweisung hätte ich die Grenze nicht überschritten. Dort wurde mir die Festnahme eröffnet. Zu rekonstruieren sind insbesondere die damaligen Systemstände, Kommunikationswege und die konkrete Rechtsgrundlage des grenzüberschreitenden hoheitlichen Zugriffs.

2022–2024

Strafvollzug

Vollstreckung der Freiheitsstrafe aus dem Urteil von 2013. Die vollständige Vollzugsakte und die zugrunde liegenden Vollstreckungsunterlagen sollen beigezogen werden.

30.10.2024

Zweite Ausschaffung und neues Einreiseverbot

Nach Ende des Strafvollzugs erfolgten eine weitere Ausschaffung und ein neues Einreiseverbot. Die vollständigen Verfügungen sollen insbesondere zeigen, welche aktuelle Gefahrenprognose zugrunde lag, welche Rolle das Urteil von 2013 spielte und ob beziehungsweise wie eine Schengen-/SIS-Wirkung angeordnet wurde.

Aug. 2026

Systematische Aufarbeitung

Seit dem 28. Juli 2026 werden nachweisbare Einschreibesendungen im Rahmen der Aufarbeitung dokumentiert. Am 28. Juli gingen acht Schreiben an Schweizer Parteien; seit dem 3. August wurden zudem mehrere Akten-, Herausgabe- und Auskunftsgesuche eingeschrieben versandt. Weitere spezialisierte Akten- und Beweissicherungsgesuche sind ausgearbeitet. Parallel werden eine Strafanzeige zum Grenzvorgang und die fachanwaltliche Prüfung einer Revision des Urteils von 2013 vorbereitet.

Beweis- und Fragenmatrix

Was ist belegt – und was muss noch geklärt werden?

Die folgende Übersicht trennt bewusst zwischen bereits vorhandenen Unterlagen, persönlich erlebten Vorgängen und Punkten, die erst durch Behördenakten oder unabhängige Rekonstruktion geklärt werden können. Sie wird mit jedem neu eingehenden Dokument aktualisiert.

Dokument vorhanden Eine Unterlage liegt bereits vor und kann später als geschwärzte Web-Fassung veröffentlicht werden. Der Vorgang wird aus eigener Wahrnehmung geschildert und – soweit möglich – mit Originalakten abgeglichen. Akten angefordert Die entscheidenden Behördenunterlagen werden gezielt beigezogen. Objektiv zu klären Der Punkt soll durch unabhängige Unterlagen, Registerdaten, Vermessung oder sonstige Beweismittel überprüft werden.

Leasingvertrag / 16. Juli 2012

Dokument vorhanden

Vorhanden: Schriftliche Bestätigung der Leasinggesellschaft über die vollständige Tilgung des Leasingvertrags sowie die Freigabe der Löschung von Ziffer 178 „Halterwechsel verboten“.

Zu klären: Welche Kenntnis hatte das Gericht 2013 von dieser Abwicklung und welche Bedeutung wurde ihr für die strafrechtlichen Vorwürfe beigemessen?

Fahrzeug- und Halterdaten

Objektiv zu klären

Derzeitiger Stand: Vorhandene Fahrzeugunterlagen werden mit den historischen Register- und Zulassungsdaten abgeglichen.

Zu klären: Wer war zu den jeweils relevanten Zeitpunkten als Halter registriert und wann durfte ein Halterwechsel tatsächlich erfolgen?

Polizeivorgang Regionalpolizei Erlach

Während der Ausschaffungshaft erfolgte eine Befragung durch zwei Angehörige der Regionalpolizei Erlach/Kantonspolizei Bern zum Leasingfahrzeug. Die Leasingunterlagen wurden geprüft; danach wurde mir gegenüber kein Beanstandungsgrund genannt.

Zu klären: Existieren Auftrag, Rapport, Einvernahmeprotokoll oder Aktennotiz – und waren diese Unterlagen Bestandteil der damaligen Strafakte?

Aufenthaltsstatus und Ausreise

Akten angefordert

Derzeitiger Stand: Die vollständigen kantonalen und eidgenössischen Migrationsakten sollen die damalige Ausreise, den Aufenthaltsstatus und die gegenüber den Strafbehörden erteilten Auskünfte dokumentieren.

Zu klären: Auf welcher konkreten Tatsachengrundlage wurde im Strafverfahren ein rechtswidriger Aufenthalt angenommen?

Hauptverhandlung 2013 / Reisekosten

Akten angefordert

Ich teilte dem Kantonsgericht mit, dass ich an der Hauptverhandlung teilnehmen möchte, und beantragte wegen Mittellosigkeit die Übernahme der Reisekosten. Die Anreise auf dem Landweg war mir untersagt; die Einreise war nur auf dem Luftweg gestattet. Auf dieses Schreiben erhielt ich keine Antwort.

Zu klären: Liegt das Schreiben in der Gerichtsakte? Wurde intern über den Antrag entschieden? Falls ja: wann, mit welchem Inhalt und auf welchem Weg sollte der Entscheid zugestellt werden? Welche Feststellungen traf das Gericht zum Grund meiner Abwesenheit?

Amtliche Verteidigung

Akten angefordert

Das Mandat des damaligen Verteidigers hatte ich rund zwei Jahre vor der Hauptverhandlung gekündigt. Später wurde derselbe Anwalt gegen meinen Willen als amtlicher Verteidiger eingesetzt.

Zu klären: Wann und auf welcher Grundlage erfolgte die amtliche Bestellung? Welche Einwände meinerseits wurden dokumentiert, wie wurde darüber entschieden und welche Kommunikation bestand nach der Bestellung tatsächlich?

Vollstreckung 2013–2022

Objektiv zu klären

Offene Aktenlage: Noch nicht vollständig rekonstruiert ist, welche Vollstreckungsschritte nach Rechtskraft des Urteils tatsächlich veranlasst wurden.

Zu klären: Strafantrittsaufgebote, nationale oder internationale Ausschreibungen, Rechtshilfe- oder Auslieferungsersuchen und deren jeweilige Daten.

Grenzvorgang 8. Dezember 2022

Standort als Tatsache festgehalten

Ich suchte den Grenzposten auf, um meine rechtliche Einreisesituation zu klären. Beim entscheidenden Gespräch und ersten verbindlichen Zugriff befand ich mich auf deutschem Hoheitsgebiet. Nach rund 20–30 Minuten telefonischer und systemseitiger Abklärungen wurde ich von Schweizer Grenzbeamten angewiesen, einen Raum auf Schweizer Seite zu betreten; ohne diese Anweisung hätte ich die Grenze nicht überschritten. Dort wurde mir die Festnahme eröffnet.

Zu klären: Identität der Beamten, Einsatz- und Kommunikationsdaten, der konkrete Haft-/Vollstreckungstitel sowie die Rechtsgrundlage des hoheitlichen Zugriffs durch Schweizer Grenzbeamte auf deutschem Hoheitsgebiet.

Strafvollzug 2022–2024

Akten anzufordern / beizuziehen

Derzeitiger Stand: Der Vollzug der Freiheitsstrafe aus dem Urteil von 2013 ist als Zeitraum bekannt; die vollständige Vollzugsakte liegt für diese Dokumentation noch nicht vor.

Zu klären: Vollstreckungsgrundlagen, Haft- und Vollzugsentscheidungen, Zustellungen sowie die späteren migrationsrechtlichen Folgemassnahmen.

Strafregisterauszüge 2004 / 2009 / 2011

Dokument vorhanden

Drei amtliche Auszüge des Bundesamts für Justiz liegen vor. An allen drei Stichtagen lautet die Feststellung, dass ich im Strafregister nicht verzeichnet war.

Dokumentarische Bedeutung: Gegenüberstellung mit späteren öffentlichen Charakterisierungen und mit der migrationsrechtlichen Gefahrenbewertung.

Einreiseverbot 2010 / Sicherheitsprognose

Bundesakten angefordert

Zu rekonstruieren sind die Originalverfügung vom 19.11.2010, die Einstufung des Falls, die Tatsachengrundlage der Sicherheitsprognose, die räumliche Wirkung und die spätere Befristung.

Zu klären: Was machte den Fall 2010 so schwer, dass ein zunächst unbefristetes Einreiseverbot ausgesprochen wurde?

Einreiseverbot 2024 / Schengen-Wirkung

Akten angefordert

Die zweite Ausschaffung und das neue Einreiseverbot sollen getrennt von 2010 anhand der vollständigen Verfügung, Gefahrenprognose und allfälligen SIS-/SIRENE-Kommunikation geprüft werden.

Zu klären: Welche aktuelle konkrete Gefahr wurde 2024 angenommen und welche Staaten wurden darüber informiert?

Arbeitsregel: Persönlich erlebte Vorgänge werden klar geschildert. Strittige Behörden- und Rechtsfragen werden nicht allein durch Wiederholung entschieden, sondern mit Originalakten, Registerdaten und unabhängigen Nachweisen abgeglichen. Umgekehrt wird auch ein vorhandenes Dokument nicht ohne Prüfung seiner Bedeutung bewertet.

Aktueller Stand

Laufende Aufarbeitung

Der Status wird nur dann auf «Eingereicht» gesetzt, wenn der Versand oder die persönliche Abgabe durch einen Beleg dokumentiert ist. Ein fertig formuliertes Schreiben allein genügt dafür nicht.

Versandfertig Schreiben und Begehren sind ausgearbeitet; ein Versandnachweis ist noch nicht dokumentiert.
Eingereicht Versand oder persönliche Abgabe ist belegt.
Antwort vorhanden Eine behördliche Reaktion liegt vor und wird in die weitere Prüfung einbezogen.
Nachgewiesener Versandstand · August 2026

28.07.2026 · Acht nachgewiesene Einschreibesendungen an Schweizer Parteien: EDU Schweiz · FDP · SP · Die Mitte · EVP · SVP · GLP · Grüne. Gegenstand: «Ersuchen um unabhängige Prüfung eines mutmasslichen Justizirrtums und Ankündigung einer dokumentierten Rekonstruktion eines Straf- und Vollstreckungsverfahrens (2010–2024)».

03.08.2026 · Staatsanwaltschaft Obwalden: Einsicht und Herausgabe der vollständigen Strafakten · Kantonsgericht Obwalden: Herausgabe sämtlicher Gerichtsunterlagen · Rudolf & Bieri / RA Christian Affentranger: vollständige Mandatsakte · KNF Holding, Schenkon: vollständige Mandatsakte und Auskunft zur Mandatsbeendigung · RA Leo von Moos, Sachseln: vollständige Mandatsakte · RA Leo von Moos, Sarnen: vollständige Mandatsakte.

25.08.2026 · Staatsanwaltschaft Obwalden: vier separate Aktenbegehren zu GMAC/Leasing, Ermittlungsstrang Schmocker, forensisch-psychiatrischem Gutachten Richner sowie Polizeigewahrsam/psychiatrischer Verlegung 2010 · Kantonspolizei Obwalden: Polizeigewahrsam 2010, Zwangsmassnahmen und psychiatrische Verlegung · Luzerner Psychiatrie AG, Klinik Sarnen: vollständige Patientendokumentation zum stationären Aufenthalt 2010 · JVA Wauwilermoos · JVA Grosshof · Untersuchungs- und Strafgefängnis Stans · Amt für Justizvollzug Zug: Einwendungen gegen die Vollstreckungsgrundlage sowie Akten-/Datensicherung · Opel Finance SA en liquidation (vormals GMAC Suisse SA): historisches Leasingdossier und Behördenkontakte.

27.08.2026 · Schweizer Paraplegiker-Zentrum Nottwil: Patientenakte und Bildgebung · Zuger Kantonsspital: Patientenakte, Bildgebung und Termin-/Kommunikationshistorie · OrthoCenter München: Behandlungs-, Bildgebungs-, Abrechnungs- und AXA-Unterlagen zum Arbeitsunfall vom 12.10.2023.

1 · Grenzvorgang und Festnahmekette 08.12.2022

Versandfertig

Adressaten: BAZG · Kantonspolizei Thurgau · Kantonalgefängnis Frauenfeld · Kantonspolizei Obwalden · Bundespolizeiinspektion Konstanz

Die speziellen Beweissicherungs- und Aktenbegehren zum Grenzvorgang vom 8. Dezember 2022 sind ausgearbeitet. Sie sollen die beiden Grenzkontakte, die 20–30-minütige Abklärung, den hoheitlichen Zugriff auf deutschem Hoheitsgebiet, die Transportkette und die damaligen Systemstände rekonstruieren.

Kernfrage: Welcher konkrete Haft-, Festnahme-, Zuführungs- oder Vollstreckungstitel war wann aktiv und handlungsleitend – und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte der Zugriff durch Schweizer Grenzbeamte auf deutschem Hoheitsgebiet?

2 · Fahndung, SIS und internationale Vollstreckung

Antwort vorhanden · Ergänzung versandfertig

Adressaten: fedpol · Bundesamt für Justiz · je nach Teilfrage zuständige SIS-/SIRENE-/Fahndungsstellen

fedpol teilte am 26. August 2026 den aktuellen Systemstand mit: Zum Zeitpunkt der Abfrage bestand keine Verzeichnung im SIS oder RIPOL; hinsichtlich Interpol war die Auskunft ausdrücklich eingeschränkt. Ein ergänzendes Akten- und Beweissicherungsgesuch zur historischen Datenkette 2013–2026 ist ausgearbeitet.

Zusätzlich sollen das Bundesamt für Justiz und die einschlägigen Behörden offenlegen, ob und wann zwischen 2013 und 2022 internationale Fahndungs-, Festnahme-, Auslieferungs- oder Rechtshilfemassnahmen veranlasst wurden.

3 · Vollstreckung und unabhängige Haftprüfung

Teilweise eingereicht · Ergänzungen versandfertig

Adressaten: Kantonsgericht Obwalden · Staatsanwaltschaft Obwalden · JVA Grosshof · JVA Wauwilermoos · Untersuchungs- und Strafgefängnis Stans · Amt für Justizvollzug Zug · Straf- und Massnahmenvollzug Obwalden

Bereits am 3. August 2026 wurden beim Kantonsgericht Obwalden sämtliche Gerichtsunterlagen und bei der Staatsanwaltschaft Obwalden die vollständigen Strafakten angefordert. Am 25. August 2026 wurden zusätzlich Schreiben an Grosshof, Wauwilermoos, Stans und das Amt für Justizvollzug Zug nachweislich eingeschrieben versandt. Spezifische Ergänzungsbegehren zur Haft-/Vollstreckungsgrundlage, zum behaupteten Hafttitel von 2015 und zu einer allfälligen gerichtlichen Haftprüfung sind ausgearbeitet.

Kernfrage: Welche unabhängige Justizbehörde überprüfte die konkrete Vollstreckung nach meinen Einwendungen materiell?

4 · Verfahrenskette BA · Zürich · Obwalden

Aktenbegehren vorbereitet

Adressaten: Bundesanwaltschaft · Oberstaatsanwaltschaft Zürich · Staatsanwaltschaft Obwalden

Die gezielten Begehren zur Übernahmekorrespondenz 2023/2024 und zu den vier Obwaldner AK-Dossiers sind ausgearbeitet. Ein allgemeiner Antrag auf Einsicht und Herausgabe der vollständigen Strafakten wurde bei der Staatsanwaltschaft Obwalden bereits am 3. August 2026 eingeschrieben versandt.

Kernfrage: Nachdem Obwalden das Strafverfahren gegen eigene Amtsträger übernahm – welche konkreten Ermittlungen und welche Ausstands- oder Unabhängigkeitssicherungen folgten?

5 · Migration, Gefahrenprognose und Schengen

Versandfertig

Adressaten: Migrationsdienst des Kantons Bern · Staatssekretariat für Migration (SEM) · zuständige Bundes-/SIS-/SIRENE-Stellen

Migrationsdienst Bern, SEM und weitere Bundesstellen sollen die Fernhaltemassnahmen 2010 und 2024, die Sicherheitsprognosen, die zunächst unbestimmte Dauer, die spätere Befristung, Zustellung und Rechtsmittelbelehrung sowie SIS-/SIRENE-Daten offenlegen.

Kernfragen: Was machte 2010 zum schweren Fall? Welche aktuelle Gefahr wurde 2024 angenommen? War die Wirkung schweizerisch oder schengenweit – und welche Staaten wurden informiert?

6 · Urteil 2013 und Revision

Aktenbeschaffung läuft · Revision in Vorbereitung

Adressaten: Kantonsgericht Obwalden · Staatsanwaltschaft Obwalden · Rudolf & Bieri / RA Christian Affentranger · KNF Holding · RA Leo von Moos (Sachseln und Sarnen) · Opel Finance / vormals GMAC Suisse SA · anschliessend unabhängige Schweizer Strafverteidigung / Revisionsspezialist

Die Beschaffung der Primärakten läuft nachweislich: Am 3. August 2026 wurden vollständige Straf- und Gerichtsakten sowie mehrere vollständige Mandatsakten angefordert. Am 25. August 2026 folgten vier weitere Aktenbegehren an die Staatsanwaltschaft Obwalden – zu GMAC, Schmocker, dem Gutachten Richner sowie Polizeigewahrsam/psychiatrischer Verlegung 2010 – und ein Auskunftsbegehren an Opel Finance zum historischen GMAC-Leasingdossier. Ebenfalls nachweislich versandt wurden Gesuche an die Kantonspolizei Obwalden zu Polizeigewahrsam, Zwangsmassnahmen und psychiatrischer Verlegung 2010 sowie an die Luzerner Psychiatrie AG, Klinik Sarnen, zur vollständigen Patientendokumentation des damaligen stationären Aufenthalts.

Grundsatz: Zuerst Originalakten und mögliche neue beziehungsweise damals nicht verwertete Beweise sichern; danach die gesetzlichen Revisionsgründe nach Art. 410 ff. StPO fachanwaltlich einordnen.

7 · Arbeitsunfall 12.10.2023

Teilweise dokumentiert · Aktenanforderungen eingereicht

Adressaten: JVA Wauwilermoos · Amt für Justizvollzug Zug · Schweizer Paraplegiker-Zentrum Nottwil · Zuger Kantonsspital · OrthoCenter München · zusätzlich Straf- und Massnahmenvollzug Obwalden / AXA im weiteren Verfahren

Dokumentiert sind der Arbeitsunfall in der JVA Wauwilermoos und die später eingeräumte, zunächst unterlassene Unfallmeldung an AXA. Am 27. August 2026 wurden Aktenanforderungen an das Schweizer Paraplegiker-Zentrum Nottwil, das Zuger Kantonsspital und das OrthoCenter München nachweislich eingeschrieben versandt. Weitere Schreiben gingen bereits am 25. August 2026 an Wauwilermoos und das Amt für Justizvollzug Zug.

Weiter zu prüfen: medizinischer Verlauf, Bildgebung, Termin- und Kommunikationshistorie, Kosten, Versicherungsabwicklung und Kausalität.

8 · Unabhängige anwaltliche Prüfung

Anfragen vorbereitet

Adressaten: Noch auszuwählende unabhängige Schweizer Strafverteidiger / Revisionsspezialisten

Gesucht wird eine unabhängige Schweizer Strafverteidigung mit Erfahrung im Revisionsrecht. Vor Übersendung vertraulicher Akten wird eine Interessenkollisionsprüfung verlangt.

Zusätzlich: Die Dokumentation soll Fachpersonen aus Strafrecht, Staatsrecht, Migrationsrecht und Staatshaftung für eine unabhängige Prüfung einzelner Fragen zugänglich gemacht werden.

Transparenzhinweis: Antworten werden nicht nur zusammengefasst, sondern mit der jeweiligen Anfrage und dem Beweisstatus verknüpft. Sachliche Korrekturen werden übernommen. Neue Dokumente können die heutige Bewertung verändern.

Transparenz

Anfragen, Schreiben & Antworten

Im Rahmen dieses Dokumentationsprojekts wurden Behörden, Institutionen und Medien schriftlich um Akten, Auskünfte, Stellungnahmen oder die Überprüfung konkreter Vorgänge ersucht. Der Stand wird laufend aktualisiert. Aus einer noch ausstehenden Antwort wird keine Schlussfolgerung gezogen.

18.08.2026 · fedpol

Antwort vorhanden

Gegenstand: Auskunft zu SIS, RIPOL und Interpol.

Antwort vom 26.08.2026 vorhanden. Daraus ergaben sich weitere Fragen zur historischen Daten- und Fahndungskette; ein Ergänzungs- und Beweissicherungsgesuch wurde am 28.08.2026 versandt.

25.08.2026 · JVA Grosshof

Eingang bestätigt

Gegenstand: Vollzugs- und Gefangenenakten.

Der Kanton Luzern bestätigte am 07.09.2026 den Eingang. Eine materielle Antwort beziehungsweise Aktenzustellung steht noch aus.

25.08.2026 · JVA Wauwilermoos

Eingang bestätigt

Gegenstand: Vollzugs- und Gefangenenakten sowie ein separates Gesuch zu den Unterlagen des Arbeitsunfalls vom 12.10.2023.

Der Kanton Luzern bestätigte am 07.09.2026 den Eingang beider Gesuche. Eine materielle Antwort beziehungsweise vollständige Aktenzustellung steht noch aus.

09.09.2026 · Amt für Justizvollzug Zug

Eingang bestätigt

Gegenstand: Gesuch um vollständige Akteneinsicht betreffend Vollzugsakte und Arbeitsunfall vom 12.10.2023.

Die Sicherheitsdirektion des Kantons Zug bestätigte am 09.09.2026 den Eingang des eingeschriebenen Schreibens. Zugleich wurde mitgeteilt, dass die Bearbeitung und rechtliche Abklärung einige Zeit in Anspruch nehmen könne.

28.08.2026 · BAZG

Eingereicht

Gegenstand: Grenzvorgang vom 08.12.2022, Abfragen, Kommunikation sowie Standort- und Zonenfragen.

Inhaltliche Antwort offen.

28.08.2026 · Kantonspolizei Thurgau

Eingereicht

Gegenstand: Festnahme- und Transportkette sowie historische Ausschreibungsdaten.

Inhaltliche Antwort offen.

28.08.2026 · Kantonalgefängnis Frauenfeld

Eingereicht

Gegenstand: Aufnahme am 08.12.2022, Einweisungsgrundlage, Nachtgewahrsam und Übergabe am 09.12.2022.

Inhaltliche Antwort offen.

28.08.2026 · Kantonspolizei Obwalden

Eingereicht

Gegenstand: Gewahrsam in Sarnen vom 09.–12.12.2022, Rechtsstatus und Übergabe nach Stans.

Inhaltliche Antwort offen.

28.08.2026 · Straf- und Massnahmenvollzug Obwalden

Eingereicht

Gegenstand: Vollstreckungsgrundlagen, behaupteter Hafttitel von 2015, Vollstreckung 2022 und Zustellnachweise.

Inhaltliche Antwort offen.

28.08.2026 · Kantonsgericht Obwalden

Eingereicht

Gegenstand: Unterlagen und Registerhinweise zu einer allfälligen gerichtlichen Haftprüfung.

Inhaltliche Antwort offen.

28.08.2026 · Bundesanwaltschaft

Eingereicht

Gegenstand: vollständiges Dossier SV.23.0100-ZEB und Übernahmekorrespondenz aus dem Jahr 2023.

Inhaltliche Antwort offen.

28.08.2026 · Staatsanwaltschaft Obwalden

Eingereicht

Gegenstand: Verfahren im Zusammenhang mit der Übernahme vom 19.04.2024 und den dort genannten vier beschuldigten Amtsträgern.

Inhaltliche Antwort offen.

28.08.2026 · Oberstaatsanwaltschaft Zürich

Eingereicht

Gegenstand: Zürcher Verfahrensakte und Gerichtsstandsanfrage vom 02.04.2024.

Inhaltliche Antwort offen.

28.08.2026 · Bundespolizeiinspektion Konstanz

Eingereicht

Gegenstand: deutsche Unterlagen, örtliche Zuordnung und Beteiligung am Grenzvorgang vom 08.12.2022.

Inhaltliche Antwort offen.

28.08.2026 · fedpol

Antwort vom 10.09.2026

Gegenstand: historische RIPOL-/SIS-/Interpol-Daten, behaupteter Haftbefehl von 2015 und konkrete Festnahmegrundlage vom 08.12.2022.

fedpol teilte am 10.09.2026 mit, sämtliche Auskünfte, die fedpol zu allfälligen Einträgen in seinen Informationssystemen erteilen könne, seien bereits mit der vorausgehenden Antwort mitgeteilt worden. Für weitere Informationen verwies fedpol an das Staatssekretariat für Migration (SEM) sowie an INTERPOL.

02.09.2026 · AXA

Eingereicht

Gegenstand: Vertretungsstatus, direkter Kommunikationsweg, Berichtigung des Unfalltags auf 12.10.2023 sowie ergänzende Akten- und Leistungsfragen.

Weitere Antwort offen.

07./10.09.2026 · Gesundheitsamt Nidwalden

Antwort vom 10.09.2026

Gegenstand: Herausgabe medizinischer und administrativer Unterlagen sowie aufsichtsrechtliche Anzeige betreffend USG Stans.

Das Gesundheitsamt Nidwalden bestätigte am 10.09.2026, die aufsichtsrechtliche Anzeige vom 07.09.2026 zu prüfen. Gleichzeitig wurde darum ersucht, dem Gesundheitsamt die beim USG Stans angeforderten medizinischen und administrativen Unterlagen nach deren Erhalt zur Verfügung zu stellen beziehungsweise weiterzuleiten.

10.09.2026 · Justiz- und Sicherheitsdirektion Nidwalden

Eingereicht

Gegenstand: aufsichtsrechtliche Fragen zum Vollzug in Stans.

Inhaltliche Antwort offen.

15.09.2026 · Regierungsrat Kanton Luzern

Eingereicht

Gegenstand: vorsorgliche Haftungsanzeige zum Arbeitsunfall vom 12.10.2023, dessen Abwicklung und möglichen Folgewirkungen.

Inhaltliche Antwort offen.

15.09.2026 · Regierungsrat Kanton Nidwalden

Eingereicht

Gegenstand: vorsorgliche Anspruchswahrung im Zusammenhang mit Vollzug und medizinischer Versorgung.

Inhaltliche Antwort offen.

15.09.2026 · Sicherheitsdirektion Kanton Zug

Eingereicht

Gegenstand: vorsorgliche Anspruchswahrung im Zusammenhang mit Vollzug und medizinischer Versorgung.

Inhaltliche Antwort offen.

15.09.2026 · Regierungsrat Kanton Obwalden

Eingereicht

Gegenstand: vorsorgliche Anspruchswahrung sowie Fragen zur Vollzugsverantwortung und medizinischen Versorgung.

Inhaltliche Antwort offen.

15.09.2026 · Zuger Kantonsspital AG

Eingereicht

Gegenstand: vorsorgliche Anspruchswahrung und Beweissicherung zur medizinischen Behandlung und zu abgesagten Terminen.

Inhaltliche Antwort offen.

18.09.2026 · Obwaldner Zeitung

Eingereicht

Gegenstand: Tatsachenbehauptungen im Artikel vom 22.11.2013 zu Erwerbstätigkeit, öffentlichen Bezeichnungen und behaupteten Vermögensschädigungen.

Um schriftliche Stellungnahme innerhalb von 14 Tagen nach Eingang wurde ersucht. Antwort offen.

18.09.2026 · Obwaldner Zeitung

Eingereicht

Gegenstand: behauptete Forderung einer Leasingfirma wegen Veruntreuung von mehr als CHF 38'000.

Um schriftliche Stellungnahme innerhalb von 14 Tagen nach Eingang wurde ersucht. Antwort offen.

Antworten & erhaltene Unterlagen

26.08.2026 · fedpol

Antwort erhalten

fedpol teilte den zum Zeitpunkt der Abfrage bestehenden Stand zu SIS und RIPOL mit. Hinsichtlich Interpol war die Auskunft eingeschränkt. Die offenen historischen Fragen wurden mit dem Ergänzungsgesuch vom 28.08.2026 weiterverfolgt.

07.09.2026 · Kanton Luzern

Eingang bestätigt

Bestätigt wurde der Eingang der Aktenbegehren vom 25.08.2026 an die JVA Grosshof und die JVA Wauwilermoos, einschliesslich des separaten Gesuchs zum Arbeitsunfall vom 12.10.2023. Eine materielle Antwort beziehungsweise Aktenzustellung steht noch aus.

Schweizer Paraplegiker-Zentrum

Datenträger erhalten

Ein angeforderter Datenträger mit medizinischer Bildgebung wurde übermittelt. Er enthält Untersuchungen aus dem Zeitraum April bis November 2023, darunter Aufnahmen der Lendenwirbelsäule und der rechten Schulter.

Hinweis: Die Übermittlung des Datenträgers durch das Schweizer Paraplegiker-Zentrum bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche darauf enthaltenen Untersuchungen dort durchgeführt wurden.

Dominique Müller

Antwort erhalten

Auf eine Anfrage erfolgte die Mitteilung, dass er in dieser Angelegenheit nichts unternehmen könne.

Statuslegende: «Eingereicht» bedeutet, dass ein Versandnachweis vorliegt. «Eingang bestätigt» bedeutet, dass die empfangende Stelle den Eingang bestätigt hat, eine materielle Antwort aber noch ausstehen kann. Aus einer ausstehenden Antwort wird keine Schlussfolgerung gezogen.

Revisionsprüfung

Revision des Urteils von 2013

Ausgangspunkt der RevisionsprüfungWas, wenn der Ausgangspunkt des Urteils eine Straftat war, die sich nie ereignet hat?

Die Frage nimmt das Ergebnis eines Revisionsverfahrens nicht vorweg. Sie bezeichnet den Punkt, der anhand der Originalakten geklärt werden muss: Welche konkrete Tat wurde behauptet, wann soll sie stattgefunden haben, welcher Schaden soll entstanden sein und welche zeitgenössischen Beweise trugen Anklage und Urteil?

Die Aufhebung des Urteils soll nicht mit Schlagworten, sondern anhand der gesetzlichen Revisionsgründe, der damaligen Aktenlage und möglicher neuer Tatsachen oder Beweismittel geprüft werden.

Besonders wichtig ist die Frage, welche entlastenden Unterlagen dem Gericht damals tatsächlich bekannt waren und welche möglicherweise nicht Bestandteil der Gerichtsakte waren oder nicht verwertet wurden.

Abwesenheitsverfahren

Hauptverhandlung in Abwesenheit

Ich habe dem Kantonsgericht mitgeteilt, dass ich an der Hauptverhandlung teilnehmen möchte, und wegen Mittellosigkeit die Übernahme der notwendigen Reisekosten beantragt. Die Anreise zum Gerichtstermin auf dem Landweg war mir untersagt; die Einreise war nur auf dem Luftweg gestattet. Auf dieses Schreiben erhielt ich keine Antwort.

Das Mandat des damaligen Verteidigers hatte ich rund zwei Jahre vor der Hauptverhandlung gekündigt. Später wurde er gegen meinen Willen als amtlicher Verteidiger eingesetzt; an der Hauptverhandlung beantragte er für mich Freispruch und Schadenersatz.

Die Gerichtsakte soll zeigen, ob intern über mein Reisekostengesuch entschieden wurde, ob und wie ein allfälliger Entscheid zugestellt werden sollte und welche Belehrungen nach dem Abwesenheitsurteil tatsächlich erfolgten.

Wenn das Fundament fällt

Was eine erfolgreiche Revision für die Folgemassnahmen bedeuten könnte

Eine erfolgreiche Revision würde nicht automatisch jede spätere oder frühere Verfügung nichtig machen. Sie würde aber die Grundlage jeder Massnahme neu auf den Prüfstand stellen, die auf dem Urteil von 2013 oder denselben Tatvorwürfen aufgebaut hat.

2013

Urteil

Wird das Urteil aufgehoben und durch Freispruch oder Einstellung ersetzt, verändert sich die strafrechtliche Ausgangslage grundlegend.

2022–2024

Festnahme & Vollstreckung

Zu prüfen wäre, welche Folgen die Revision für den vollzogenen Freiheitsentzug und mögliche Entschädigungs- oder Genugtuungsansprüche hat.

12.10.2023

Arbeitsunfall

Der Unfall ereignete sich während des Vollzugs. Bei erfolgreicher Revision stellt sich zusätzlich die Kausalitätsfrage, ob ich ohne diese Vollstreckung überhaupt an diesem Arbeitsplatz gewesen wäre.

30.10.2024

Zweite Ausschaffung & Einreiseverbot

Zu prüfen wäre, welche Teile der migrationsrechtlichen Begründung auf dem Urteil, dem Strafvollzug oder daraus abgeleiteten Gefahrenannahmen beruhten.

2010

Erstes Einreiseverbot – separat, aber verbunden

Diese Verfügung ging dem Urteil voraus und fällt daher nicht automatisch mit ihm. Sie ist jedoch neu zu prüfen, soweit sie auf denselben Betrugs-/Veruntreuungsvorwürfen oder derselben Gefahrenannahme beruhte.

Mein ZielIch werde diese Aufarbeitung nicht beenden, bevor die entscheidenden Akten offengelegt, die Rechtmässigkeit der Eingriffe geprüft und – wo sich Pflichtverletzungen bestätigen – wirksame rechtliche Konsequenzen geklärt sind.

Sollten unabhängige Verfahren schwere Amtspflichtverletzungen feststellen, erwarte ich neben einer rechtlichen Feststellung auch die gesetzlich vorgesehenen disziplinarischen, personalrechtlichen oder strafrechtlichen Konsequenzen. Wo Behörden korrekt gehandelt haben, wird auch das dokumentiert.

Schwerpunkt der aktuellen Aufarbeitung

Grenzvorgang vom 8. Dezember 2022

Dieser Abschnitt trennt zwischen dem festgehaltenen tatsächlichen Ablauf und den rechtlichen, technischen und behördlichen Fragen, die anhand der Originalakten geklärt werden müssen.

Zweck des Grenzbesuchs

Weder Mitte November 2022 noch am 8. Dezember 2022 ging ich zum Grenzposten, um eigenmächtig in die Schweiz einzureisen. Zweck war die Abklärung meiner rechtlichen Einreisesituation bei der zuständigen Grenzbehörde.

Festgestellte Tatsache

Standort beim entscheidenden Zugriff

Beim entscheidenden Gespräch und beim ersten verbindlichen hoheitlichen Zugriff befand ich mich auf deutschem Hoheitsgebiet. Der Verlauf der Staatsgrenze an diesem Übergang kann ergänzend anhand amtlicher Grenz- und Vermessungsunterlagen dokumentiert werden.

Telefonische Abklärungen

Während rund 20–30 Minuten wurden telefonische und systemseitige Abklärungen zu meiner Person vorgenommen. Unmittelbar danach veränderte sich die Situation und ich wurde von Schweizer Grenzbeamten zum Betreten eines Raums auf Schweizer Seite aufgefordert.

Grenzübertritt nicht freiwillig

Ich wurde in verbindlichem Ton angewiesen, in Richtung eines Raums auf Schweizer Seite zu gehen und diesen zu betreten. Ohne diese Anordnung hätte ich die Grenze nicht überschritten und den Raum nicht betreten. Dort wurde mir die Festnahme eröffnet.

Akten zu klären

Zeitpunkt und Grundlage der Festnahme

Zu klären ist, ob bereits vor der Kontrolle eine Festnahme-, Zuführungs-, Fahndungs- oder Vollstreckungsanordnung bestand, wann sie erlassen oder aktiviert wurde und wann die Grenzbeamten davon Kenntnis erhielten.

Akten beizuziehen

Rechte nach dem Freiheitsentzug

Ich verlangte anwaltlichen Beistand. Ein unmittelbarer Zugang zu einem Rechtsanwalt wurde mir nicht ermöglicht. Auch das der Festnahme zugrunde liegende Dokument erhielt ich trotz späterer schriftlicher Anforderung nicht. Die Akten sollen zeigen, wie diese Begehren dokumentiert und rechtlich behandelt wurden.

Die sechs Kernfragen an die zuständigen Behörden

  1. Welche Schweizer Grenzbeamten waren am 8. Dezember 2022 am entscheidenden Zugriff auf deutschem Hoheitsgebiet beteiligt?
  2. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte durch Schweizer Grenzbeamte ein verbindlicher hoheitlicher Zugriff gegenüber einer auf deutschem Hoheitsgebiet befindlichen Person?
  3. Mit wem wurde während der rund 20–30-minütigen Abklärung telefoniert und welche Datenbanken oder Behörden wurden konsultiert?
  4. Welche Festnahme-, Fahndungs-, Zuführungs- oder Vollstreckungsgrundlage bestand zu welchem Zeitpunkt und wann wurde sie den Grenzbeamten angezeigt oder mitgeteilt?
  5. Wurden deutsche Grenz-, Polizei- oder Zollstellen vor oder während des Zugriffs informiert, beteiligt oder um Einvernehmen ersucht?
  6. Wann und wie wurde ich über Grund und Rechtsgrundlage des Freiheitsentzugs sowie meine Möglichkeiten rechtlicher Überprüfung informiert?
Wichtig: Diese Website legt die strafrechtliche Bewertung dieses Vorgangs nicht selbst fest. Die beabsichtigte Strafanzeige in Deutschland dient dazu, Ablauf, beteiligte Personen, Kommunikationsdaten, Zuständigkeiten und Rechtsgrundlage unabhängig ermitteln und bewerten zu lassen.

Öffentliches Archiv im Aufbau

Dokumente und Quellen

Das öffentliche Dokumentenarchiv wird schrittweise aufgebaut. Die datenschutzbereinigten Strafregisterauszüge 2004, 2009 und 2011 stehen nun als erster Dokumentensatz zum Download bereit. Weitere Schlüsselunterlagen werden nach Prüfung und Schwärzung ergänzt. Ungeschwärzte Originale bleiben in einem getrennten Beweisarchiv und werden nicht auf dem Webserver gespeichert.

Gerichts- und Verfahrensakten

in Vorbereitung

Urteil vom 20.11.2013, Hauptverhandlungsprotokoll, Verfügungen, Rechtsmittelbelehrungen, Unterlagen zum Abwesenheitsverfahren und zur damaligen Verteidigung.

Leasing / Fahrzeug

erste Belege vorhanden

GMAC-Unterlagen, Bestätigung vom 16.07.2012, historische Fahrzeug- und Halterdaten sowie gegebenenfalls Zoll- und Ausfuhrunterlagen.

Migration, Sicherheit & Schengen

Akten angefordert

Einreiseverbote 2010 und 2024, Gefahrenprognosen, Einstufung des schweren Falls, spätere Befristung, Zustellung, SIS-/SIRENE-Daten, Schengen-Wirkung und Mitteilungen an andere Staaten.

Grenzvorgang 08.12.2022

Ermittlungen / Aktenbeizug

Strafanzeige, Eingangsbestätigung, Einsatz- und Kommunikationsunterlagen, Grenz- und Vermessungsunterlagen sowie spätere Behördenantworten.

Strafvollzug 2013–2024

Akten beizuziehen

Vollzugsbefehle, Strafantrittsaufgebote, Ausschreibungen, Zustellungen, Rechtshilfe- oder Auslieferungsvorgänge sowie Unterlagen zum Vollzug 2022–2024.

Arbeitsunfall / AXA Unfallversicherung

Prüfspur erweitert

Unterlagen zum Arbeitsunfall vom 12.10.2023, zur verspäteten Unfallmeldung, zu medizinischen Untersuchungen und nicht durchgeführten Operationen sowie zur AXA-Kostendeckungszusage und deren späterem Widerruf.

Aktuelle Aufarbeitung

laufend

Aktenanforderungen, Anwaltsanfragen, Eingangsbestätigungen, Aktenzeichen und Antworten der angeschriebenen Behörden.

Neu für Medien und juristische Fachpersonen: Das kompakte Kurz-Dossier bündelt Chronologie, zentrale Prüfungsfragen und Schlüsselunterlagen. Kurz-Dossier als PDF herunterladen →

Veröffentlichungsregeln

  • Original bleibt Original: Originaldateien werden unverändert archiviert; öffentlich erscheint nur eine separate WEB-Fassung.
  • Schutz Dritter: Adressen, private Kontaktdaten, Unterschriften und Angaben unbeteiligter Privatpersonen werden vor Veröffentlichung geprüft und gegebenenfalls geschwärzt.
  • Nachvollziehbarkeit: Jedes Dokument erhält eine feste Dokumentnummer, damit Zitate und Chronologie später eindeutig zugeordnet werden können.
  • Keine versteckten Originale: Ungeschwärzte Akten werden weder in nicht verlinkten Ordnern noch in Backups auf dem öffentlichen Webserver abgelegt.

Recherche & unabhängige Prüfung

Für Medien & Juristen

Für Journalistinnen und Journalisten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Strafrechtler, Wissenschaftler, Menschenrechtsorganisationen und weitere Fachpersonen steht jetzt ein eigener Recherchebereich zur Verfügung. Er bündelt den Fall in 90 Sekunden, zentrale Prüfungsfragen, Schlüsselunterlagen und das kompakte Kurz-Dossier.

Fall in 90 Sekunden

Die wichtigsten Stationen von 2009 bis 2025 in einer kompakten Chronologie für den schnellen Rechercheentscheid.

Zentrale Prüfungsfragen

Anfangsverdacht, Haft und Ausschaffung, Leasingvorwurf, Grenzvorgang 2022, Arbeitsunfall/AXA und das Verfahren gegen vier frühere Amtsträger.

Schlüsselunterlagen

Dokumente werden datenschutzbereinigt und mit klarer Einordnung veröffentlicht. Die ersten Strafregisterauszüge stehen bereits bereit.

Kurz-Dossier

Ein kompaktes PDF für Medien und juristische Fachpersonen führt durch Chronologie, Prüffragen und die wichtigsten Aktenkomplexe.

Kontakt für Medien und Fachpersonen

Für Rückfragen, Quellenabgleich, Hinweise und fachliche Gegenprüfung:

info@imnamendesvolkes.com

Stellungnahmen willkommen: Behörden, Gerichte, Versicherungen, frühere Verfahrensbeteiligte und Fachpersonen sind ausdrücklich eingeladen, veröffentlichten Tatsachenbehauptungen anhand konkreter Aktenstellen und Beweismittel zu widersprechen. Substanzielle Stellungnahmen werden dokumentiert und – soweit rechtlich zulässig – veröffentlicht.

Unabhängige Aufarbeitung ermöglichen

Unterstützen

Dieses Dokumentationsprojekt und meine derzeitige persönliche Situation finanziere ich bislang selbst. Seit dem 1. November 2024 bestreite ich meinen Lebensunterhalt ohne laufendes Einkommen. Hinzu kommen inzwischen die Kosten für die weitere Aufarbeitung dieses Falls. Jeder freiwillige Beitrag hilft, die nächsten Schritte überhaupt möglich zu machen.

01

Das Projekt „Im Namen des Volkes?“ unterstützen

Die Aufarbeitung verursacht laufend Kosten: Aktenbeschaffung und Aktenkopien, eingeschriebene Schreiben, Übersetzungen, technische Infrastruktur, juristische Beratung und Verfahren sowie medizinische und andere Sachverständigengutachten. Gerade unabhängige Gutachten können mehrere tausend Euro beziehungsweise Schweizer Franken kosten.

Wer die weitere unabhängige Aufarbeitung unterstützen möchte, kann einen freiwilligen Beitrag leisten.

Bis zur Einrichtung eines eigenen Projektkontos ist Unterstützung derzeit über einen internationalen Geldtransferdienst mit persönlicher Bargeldabholung möglich.

Projekt unterstützen

Bitte vor einer Überweisung kurz Kontakt aufnehmen. Die für den Geldtransfer erforderlichen Empfängerdaten werden direkt mitgeteilt. Eine eigene Bankverbindung wird ergänzt, sobald die dafür vorgesehenen Konten eingerichtet werden können.

02

Persönliche Unterstützung während meiner Arbeitsunfähigkeit

Bis zu meinem Arbeitsunfall vom 12. Oktober 2023 war ich nie auf fremde finanzielle Hilfe angewiesen und auch nie sozialhilfebedürftig.

Seit diesem Unfall bin ich arbeitsunfähig. Die AXA Unfallversicherung erteilte zunächst eine Kostendeckungszusage und widerrief diese rund fünf Monate später. Sowohl die Kostendeckungsfrage als auch die ausstehenden Taggeldleistungen müssen nun rechtlich durchgesetzt werden.

Solange diese Leistungen ausbleiben, verfüge ich über kein laufendes Einkommen. Seit dem 1. November 2024 finanziere ich meinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln. Diese Möglichkeiten sind inzwischen weitgehend ausgeschöpft.

Jeder Euro hilft mir dabei, meinen Lebensunterhalt zu bestreiten und die notwendigen nächsten Schritte weiterführen zu können.

Bis zur Einrichtung meines eigenen Bankkontos ist persönliche Unterstützung ebenfalls über einen internationalen Geldtransferdienst mit persönlicher Bargeldabholung möglich.

Persönlich unterstützen

Bitte vor einer Überweisung kurz Kontakt aufnehmen. Die notwendigen Empfängerdaten werden direkt mitgeteilt.

Transparenz

Projektunterstützung und persönliche Unterstützung werden bewusst getrennt dargestellt.

Projektbezogene Mittel dienen insbesondere der weiteren Dokumentation, Aktenbeschaffung, rechtlichen Aufarbeitung, Übersetzungen und notwendigen Gutachten. Persönliche Unterstützung dient meinem Lebensunterhalt während der fortbestehenden Arbeitsunfähigkeit.

Beide Formen der Unterstützung erfolgen freiwillig an eine Privatperson. Es handelt sich nicht um steuerlich abzugsfähige Spenden an eine gemeinnützige Organisation.

Sobald die dafür vorgesehenen Bankkonten eingerichtet werden können, werden die entsprechenden Bankverbindungen auf dieser Seite ergänzt.

Übergangslösung aktiv

Bis die Bankkonten eingerichtet sind, erfolgt die Unterstützung nach vorheriger Kontaktaufnahme über einen internationalen Geldtransferdienst mit Bargeldabholung.

Kontakt

Für allgemeine Hinweise, Medienanfragen und Rückfragen zur Dokumentation:

info@imnamendesvolkes.com

Journalistische Redaktionen, Menschenrechtsorganisationen und interessierte Fachpersonen können die weitere Aufarbeitung begleiten. Hinweise und Dokumente werden sorgfältig geprüft.

Auch andere Betroffene können sich melden. Vergleichbare Erfahrungen werden nur dann für eine Veröffentlichung geprüft, wenn konkrete Entscheide, Korrespondenz oder andere nachvollziehbare Unterlagen vorliegen. Ungeprüfte Beschuldigungen werden nicht übernommen.

Diese Website ist eine vorläufige Dokumentationsseite und wird laufend erweitert.