Die Geschichte · Stand 31. August 2026
Wenn der Staat einem Menschen die Freiheit nimmt, muss er erklären können, warum.
Und wenn die Rechtmässigkeit bestritten wird, muss irgendwo eine wirksame, unabhängige Kontrolle stattfinden.
Am 8. Dezember 2022 begann ein Freiheitsentzug, der anschliessend in die Vollstreckung des Obwaldner Urteils vom 20. November 2013 führte. Diese Dokumentation stellt nicht zuerst die Frage, wem man glauben soll. Sie stellt eine andere Frage: Was zeigen die damaligen Akten?
01
Wo ist der Anfangsverdacht?
2009 wurde ich in Sarnen erstmals im Zusammenhang mit dem Leasingfahrzeug polizeilich befragt. Am 7. Mai 2010 war ich von der SUVA Bern zu einer kreisärztlichen Untersuchung eingeladen worden. Im Zusammenhang mit diesem Termin wurde ich der Polizei Bern übergeben, festgenommen und in Untersuchungshaft gesetzt. Erst danach wurde ich erneut zum Fahrzeug und dessen Verbleib befragt und mit den Vorwürfen des Betrugs und der Veruntreuung konfrontiert.
Im anschliessenden Strafverfahren wurde mir vorgeworfen, ich hätte 2009 beziehungsweise 2010 zum Nachteil der GMAC Suisse SA Betrug und Veruntreuung begangen. Die vorhandenen Verteidigungsunterlagen halten zugleich fest, dass die Leasingraten bis zu meiner Festnahme weiterbezahlt wurden; GMAC bestätigte 2012 später die vollständige Tilgung des Leasingvertrags.
Ich bestreite diese Vorwürfe vollständig. Mehr noch: Ich bestreite, dass sich die behauptete Straftat gegenüber GMAC überhaupt ereignet hat.
Deshalb beginnt meine heutige Aufarbeitung nicht mit der Frage, weshalb ich angeblich schuldig gewesen sein soll. Sie beginnt einen Schritt früher:
Die erste und grundlegende Frage
Welche konkrete Handlung soll wann stattgefunden haben – und aufgrund welcher bereits damals vorhandenen Tatsache wurde überhaupt angenommen, dass im Zusammenhang mit diesem Leasingfahrzeug ein Betrug oder eine Veruntreuung vorlag?
Nicht: Was wurde später behauptet? Nicht: Was steht im Urteil von 2013? Sondern: Was wussten die Ermittlungsbehörden zu welchem Zeitpunkt?
Welche konkrete Handlung meinerseits soll den Tatbestand erfüllt haben? Geschah sie nach Auffassung der Strafverfolgung vor meiner Festnahme am 7. Mai 2010 oder danach? Wer soll getäuscht worden sein? Worin soll die Täuschung bestanden haben? Welche Vermögensverfügung und welcher Schaden sollen daraus entstanden sein? Oder im Fall der behaupteten Veruntreuung: Welche konkrete Handlung soll eine widerrechtliche Aneignung oder Verfügung über das Leasingfahrzeug dargestellt haben? Und welche zeitgenössischen Beweise lagen dafür vor?
Nach der damals geltenden Obwaldner Strafprozessordnung hatte die Polizei dem Verhöramt Bericht zu erstatten, sobald Anhaltspunkte für eine Straftat vorlagen; eine Untersuchung war zu eröffnen, wenn der Verdacht einer strafbaren Handlung begründet war. Dass Betrug oder Veruntreuung grundsätzlich von Amtes wegen verfolgt werden können, beantwortet deshalb die entscheidende Frage nicht: Welche konkrete Tatsachengrundlage führte überhaupt zur Aufnahme dieses Ermittlungsstrangs?
Öffentliche Frage an den damaligen Staatsanwalt Bernhard Schöni
Welche konkrete Tatsache begründete 2009/2010 den Verdacht, dass ich gegenüber der GMAC Suisse SA überhaupt eine Straftat begangen hatte?
Ich bitte den damaligen Staatsanwalt Bernhard Schöni, die erste zeitgenössische Aktenstelle zu benennen, aus der hervorgeht, welche konkrete Tatsache 2009/2010 den Verdacht eines Betrugs oder einer Veruntreuung gegenüber der GMAC Suisse SA begründete. Wenn ein begründeter Tatverdacht bestand, muss sich anhand der damaligen Akten nachvollziehen lassen, worauf er beruhte.
Gesucht ist der damalige Ausgangspunkt: eine Meldung, ein Rapport, eine Aussage, eine konkrete Wahrnehmung oder ein anderes zeitgenössisches Dokument. Irgendetwas muss am Anfang gestanden haben.
Auf welcher dokumentierten Tatsachen- und Beweisgrundlage entwickelte sich aus dem Leasingverhältnis ein Strafverfahren wegen Betrugs und Veruntreuung?
Die spätere Bestätigung der GMAC Suisse SA vom 16. Juli 2012 über die vollständige Tilgung des Leasingvertrags und die Freigabe der Löschung von Ziffer 178 «Halterwechsel verboten» beweist für sich allein nicht, dass zuvor keine Straftat begangen worden sein konnte. Sie verstärkt jedoch die Notwendigkeit einer präzisen Rekonstruktion: Welche konkrete Handlung, zu welchem Zeitpunkt und aufgrund welcher damaligen Beweise wurde als Betrug beziehungsweise Veruntreuung gewertet?
Eine zweite Ebene ist ebenso zu klären: Auf welcher konkreten Tatsachen- und Beweisgrundlage wurde der GMAC-Komplex überhaupt angeklagt und zur Hauptverhandlung gebracht? Woraus entnahm das Kantonsgericht, dass sich die behauptete Straftat tatsächlich ereignet hatte?
02
Mitte November 2022: Ich gehe selbst zum Grenzposten
Mitte November 2022 ging ich persönlich zum Schweizer Grenzposten Konstanz/Emmishofen. Der Grund war eindeutig: Ich wollte wissen, ob das gegen mich bestehende Einreiseverbot bereits abgelaufen war beziehungsweise wann es endete.
Meine Personalien wurden kontrolliert. Ich wurde nicht festgenommen. Ich verliess den Grenzbereich wieder.
Das Einreiseverbot war bis zum 22. November 2022 befristet.
03
8. Dezember 2022: Was geschah in diesen 20 bis 30 Minuten?
Gut zwei Wochen später ging ich erneut zu demselben Grenzübergang. Auch diesmal suchte ich den offiziellen Grenzposten auf, um meine rechtliche Einreisesituation zu klären. Ich war nicht dort, um heimlich oder eigenmächtig die Schweizer Grenze zu überschreiten.
Meine Identität wurde erneut überprüft. Während rund 20 bis 30 Minuten wurden telefonische und systemseitige Abklärungen zu meiner Person vorgenommen.
Beim entscheidenden Gespräch und beim ersten verbindlichen Zugriff befand ich mich auf deutschem Hoheitsgebiet. Danach wurde ich von Schweizer Grenzbeamten verbindlich aufgefordert, einen Raum auf Schweizer Seite zu betreten. Ohne diese Anweisung hätte ich die Grenze nicht überschritten und diesen Raum nicht betreten. Dort wurde mir die Festnahme eröffnet.
Die zentrale Beweisfrage
War bereits vor Beginn dieser Abklärung eine eindeutige, aktive und unmittelbar vollziehbare Festnahmegrundlage vorhanden – oder wurde während dieser 20 bis 30 Minuten etwas festgestellt, bestätigt, aktiviert, übermittelt oder neu angeordnet?
Der Vergleich mit der Kontrolle Mitte November macht diese Frage besonders wichtig: Damals wurden meine Personalien am selben Grenzübergang geprüft, ohne dass eine Festnahme erfolgte. Welche Daten, Anweisungen oder Systemstände sich bis zum 8. Dezember verändert hatten, muss anhand der historischen Originaldaten geklärt werden.
04
Frauenfeld. Obwalden. Sarnen. Stans.
Nach der Festnahme wurde ich zunächst für eine Nacht nach Frauenfeld gebracht. Am Morgen des 9. Dezember erfolgte die Weiterführung nach Obwalden. Danach befand ich mich bis zum 12. Dezember im Polizeigewahrsam in Sarnen; anschliessend wurde ich in das Untersuchungs- und Strafgefängnis Stans verlegt.
Für jeden dieser Übergänge müssen zeitgenössische Aufnahme-, Transport-, Haft-, Kommunikations- und Vollstreckungsunterlagen existiert haben oder ihr Fehlen nachvollziehbar erklärt werden.
Welcher konkrete Haft-, Zuführungs- oder Vollstreckungstitel war am 8. Dezember 2022 tatsächlich handlungsleitend?
05
Ich widersprach während der laufenden Vollstreckung
Während des Freiheitsentzugs bestritt ich wiederholt die Rechtmässigkeit der Vollstreckung und verwies auf Unterlagen, die aus meiner Sicht eine Überprüfung verlangten – darunter den GMAC-Komplex.
Während meiner Haft versuchte ich zugleich, eine anwaltliche Mandatsübernahme zu erreichen. Ich fragte rund 32 Anwältinnen und Anwälte an. Rund die Hälfte teilte mir mit, keine Kapazitäten frei zu haben. Drei erklärten, ihr Tätigkeitsgebiet liege im Unfall- und Sozialversicherungsrecht; von den übrigen erhielt ich keine Rückmeldung. Trotz dieser zahlreichen Anfragen fand ich für die von mir angestrebte Überprüfung keinen Anwalt, der das Mandat übernahm.
Die entscheidende Frage lautet nicht, ob eine Gefängnisleitung ein rechtskräftiges Urteil eigenmächtig hätte aufheben dürfen. Die entscheidende Frage lautet: Wurden meine Einwendungen dokumentiert und an eine Stelle weitergeleitet, die ihre rechtliche Bedeutung tatsächlich überprüfen konnte?
Kontrollfrage
Welche unabhängige Justizbehörde überprüfte die Rechtmässigkeit der konkreten Vollstreckung materiell – und wo befindet sich der dazugehörige Entscheid?
06
2023: Die Bundesanwaltschaft schaltet Obwalden wiederholt ein
Die vorhandenen Unterlagen der Bundesanwaltschaft dokumentieren ein Ersuchen um Verfahrensübernahme vom 9. Februar 2023, eine Erinnerung vom 20. April 2023 und ein erneutes Ersuchen vom 10. Mai 2023. Weitere Eingaben wurden im März und Mai an Obwalden weitergeleitet.
Noch vollständig zu rekonstruieren ist, wie Obwalden auf jedes einzelne Schreiben reagierte. Die vorhandenen Unterlagen dokumentieren jedoch, dass die Angelegenheit mehrfach nach Obwalden weitergeleitet beziehungsweise nachverfolgt wurde.
Kenntnis ist dokumentierbar. Entscheidend ist, welche Prüfung daraus folgte.
07
2024: Ein konkretes Strafverfahren gegen Obwaldner Amtsträger
Im März 2024 wandte ich mich an die Oberstaatsanwaltschaft Zürich und erhob Strafvorwürfe gegen mehrere namentlich bezeichnete Obwaldner Amtsträger. Ich verlangte eine Untersuchung ausserhalb Obwaldens.
Am 19. April 2024 übernahm die Staatsanwaltschaft Obwalden das zuvor in Zürich geführte Verfahren. Die Übernahmeverfügung bezeichnet vier konkrete beschuldigte Personen und nennt die von mir erhobenen Vorwürfe des Amtsmissbrauchs und der Freiheitsberaubung.
Das beweist keine Schuld der beschuldigten Personen. Es beweist aber, dass ein konkret individualisiertes Strafverfahren bestand und Obwalden die Zuständigkeit dafür übernahm.
08
Die Frage der Unabhängigkeit war vorhersehbar
Bereits in meiner Eingabe vom 24. März 2024 verwies ich auf einen früheren Obwaldner Fall, in dem wegen der Kleinräumigkeit des Kantons und möglicher personeller Verflechtungen ein externer Staatsanwalt eingesetzt worden war. Ich zitierte dazu den extern eingesetzten Staatsanwalt Reto Marbacher.
In meinem Fall verlangte ich ebenfalls eine externe Untersuchung. Das Bundesstrafgericht lehnte später eine Verlegung des Gerichtsstands ab und verwies mögliche Befangenheitsfragen auf das Ausstandsrecht gegen konkrete Personen.
Die Konsequenz daraus
Wenn der Gerichtsstand in Obwalden blieb: Welche konkrete organisatorische oder personelle Sicherung trat an die Stelle einer externen Untersuchung?
09
Obwalden übernahm das Verfahren. Was geschah danach?
Die Verfahrensübernahme ist dokumentiert. Die Beschuldigten sind bezeichnet. Die Tatvorwürfe sind bezeichnet. Der Streit über den Gerichtsstand ist dokumentiert. Das Bundesstrafgericht bestätigte, dass die von mir geltend gemachte Befangenheitsproblematik nicht über eine Gerichtsstandsverlegung zu lösen sei.
Damit blieb die Verantwortung für das Strafverfahren in Obwalden.
Wer Zuständigkeit beansprucht, übernimmt Verantwortung für das Verfahren.
Deshalb müssen die vollständigen Akten jetzt zeigen: Welche Beschuldigten wurden einvernommen? Welche Zeugen? Welche Akten wurden beigezogen? Welche Ermittlungsaufträge ergingen? Welche Beweiserhebungen fanden statt? Welche Ausstands- oder Unabhängigkeitsprüfung wurde durchgeführt? Und welcher formelle Entscheid schloss das Verfahren gegebenenfalls ab?
Wenn ernsthaft ermittelt wurde, wird das veröffentlicht. Wenn das Verfahren übernommen, aber nicht wirksam betrieben wurde, wird auch das veröffentlicht.
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Zwei Kontrollwege – während die Haft weiterlief
Damit treffen zwei Stränge aufeinander: Zum einen meine Einwendungen gegen die Rechtmässigkeit der Vollstreckung. Zum anderen ein Strafverfahren gegen Amtsträger, das Obwalden selbst übernahm.
Die historische Kernfrage lautet deshalb nicht mehr nur, welche Behörde für welchen Ausschnitt zuständig war.
Die Kernfrage lautet: Wer kontrollierte währenddessen die Rechtmässigkeit staatlicher Macht?
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Der Arbeitsunfall – ein weiterer dokumentierter Kontrollpunkt
Am 12. Oktober 2023 ereignete sich während des Vollzugs in der JVA Wauwilermoos ein Arbeitsunfall. Die Anstalt bestätigte später selbst, dass die Unfallmeldung an AXA «irrtümlicherweise unterlassen» worden war und erst nachträglich erfolgte.
Im August 2024 wurde Obwalden schriftlich darüber informiert, dass erhebliche Verletzungen an beiden Schultern festgestellt worden waren. Zugleich wurden MRI-Verlaufskontrollen von Schulter und Wirbelsäule empfohlen und von der Ärzteschaft der Strafanstalt Zug als medizinisch indiziert und notwendig beurteilt. Damit war neben den Schulterverletzungen auch die Wirbelsäule ausdrücklich Gegenstand des dokumentierten medizinischen Abklärungsbedarfs. Welche Folgen die verzögerte Meldung und die weitere Behandlung hatten, muss medizinisch unabhängig geklärt werden.
Der Unfall ist das eine. Was danach unterblieb, ist das andere.
Medizinische Kernfrage
Hat eine unterbliebene oder verzögerte Behandlung aus einer Verletzung einen Dauerschaden gemacht oder einen bestehenden Schaden dauerhaft verschlimmert?
Diese Frage soll nicht von dieser Website vorweggenommen werden. Sie muss anhand der vollständigen Behandlungsakten durch unabhängige Fachärztinnen, Fachärzte und medizinische Gutachter beantwortet werden. Entscheidend ist insbesondere, ob eine rechtzeitige Diagnostik, Behandlung oder Operation an Wirbelsäule und beiden Schultern die heutige gesundheitliche Situation hätte verhindern oder wesentlich verbessern können.
Fragen an unabhängige medizinische Experten
- Welche Verletzungen an Wirbelsäule und beiden Schultern bestanden nach dem Arbeitsunfall tatsächlich?
- Wann waren diese Verletzungen erstmals objektiv erkennbar und welche Untersuchungen waren aufgrund der damaligen Beschwerden und Befunde medizinisch angezeigt?
- Wann waren MRI-, neurologische, orthopädische oder weitere fachärztliche Abklärungen erforderlich?
- Ab welchem Zeitpunkt bestand gegebenenfalls eine konkrete Behandlungs- oder Operationsindikation?
- Welche Behandlung wäre nach medizinischem Standard zu welchem Zeitpunkt angemessen gewesen?
- Wurde eine notwendige Untersuchung, Behandlung oder Operation verspätet oder überhaupt nicht durchgeführt?
- Hätte eine frühere Behandlung oder Operation die Heilungschancen verbessert oder Schmerzen, Bewegungseinschränkungen beziehungsweise strukturelle Schäden vermindern können?
- Ist durch eine Verzögerung oder Nichtbehandlung möglicherweise ein bleibender Gesundheitsschaden entstanden oder ein bereits vorhandener Schaden dauerhaft verschlimmert worden?
- Welche heutigen Beschwerden sind medizinisch dem ursprünglichen Unfall zuzuordnen und welche könnten zusätzlich durch die nachfolgende Behandlungskette beeinflusst worden sein?
- Welche Prognose wäre bei rechtzeitiger Behandlung zu erwarten gewesen – und welche Prognose besteht heute?
Wer wusste was – und wann?
- Welche ärztlichen Befunde lagen den jeweiligen Vollzugsanstalten und dem Straf- und Massnahmenvollzug Obwalden zu welchem Zeitpunkt vor?
- Welche behandelnden Ärzte empfahlen weitere Untersuchungen, Behandlungen oder Operationen und wann wurden diese Empfehlungen weitergeleitet?
- Wer erhielt diese Informationen tatsächlich und welche Massnahmen wurden daraufhin angeordnet?
- Falls eine Untersuchung oder Behandlung aufgeschoben oder nicht veranlasst wurde: Wer traf diese Entscheidung und mit welcher dokumentierten Begründung?
- Beruhte ein Aufschub auf medizinischen, organisatorischen, vollzugsbezogenen oder anderen Erwägungen?
Wenn ein vermeidbarer Dauerschaden entstanden ist: Wer trägt die Verantwortung?
Sollte eine unabhängige medizinische Begutachtung ergeben, dass eine rechtzeitige Diagnostik, Behandlung oder Operation medizinisch erforderlich gewesen wäre und dass durch deren Verzögerung oder Unterlassung ein dauerhafter Gesundheitsschaden entstanden oder wesentlich verschlimmert worden ist, muss anschliessend geklärt werden, welche Stelle für welche Entscheidung verantwortlich war und welche rechtlichen Folgen daraus entstehen.
- Welche Institution war zu welchem Zeitpunkt für die medizinische Versorgung verantwortlich?
- Welche Verantwortung lag bei den behandelnden Ärzten, welche bei der jeweiligen Vollzugsanstalt und welche beim einweisenden Straf- und Massnahmenvollzug?
- Gab es medizinische Empfehlungen, die nicht umgesetzt wurden, oder relevante Informationen, die verspätet beziehungsweise nicht weitergeleitet wurden?
- Besteht ein medizinisch nachvollziehbarer Kausalzusammenhang zwischen einer Verzögerung und einem möglichen zusätzlichen Dauerschaden?
- Welche gesundheitlichen, beruflichen, wirtschaftlichen und persönlichen Folgen wären einem solchen zusätzlichen Schaden zuzurechnen?
Entscheidende Gutachterfrage
Was hätte bei rechtzeitiger Behandlung verhindert werden können?
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30. Oktober 2024: zweite Ausschaffung und neues Einreiseverbot
Nach dem Ende des Strafvollzugs wurde ich erneut ausgeschafft; zugleich wurde ein neues Einreiseverbot angeordnet.
Damit entstand eine neue, eigenständig zu beantwortende Frage: Welche aktuelle Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung wurde 2024 angenommen? Entscheidend ist nicht allein, was 2010 oder 2013 über mich gesagt wurde, sondern welche konkrete individuelle Prognose zum Zeitpunkt der neuen Massnahme bestand.
Prüffrage 2024
Welche Tatsachen trugen die zweite Ausschaffung und das neue Einreiseverbot – und war die Massnahme nur schweizerisch oder über SIS auch schengenweit wirksam?
Diese Frage gewinnt zusätzliche Bedeutung, falls das Urteil von 2013 in einem Revisionsverfahren aufgehoben werden sollte. Dann wäre zu prüfen, welche Teile der migrationsrechtlichen Begründung auf diesem Urteil, dem vollzogenen Strafmass oder daraus abgeleiteten Gefahrenannahmen beruhten.
13
Diese Geschichte verlangt keinen Glauben
Ich verlange von niemandem, meine Darstellung ungeprüft zu übernehmen.
Ich verlange etwas Einfacheres:
Öffnet die Akten.
Zeigt den ursprünglichen Tatverdacht im GMAC-Komplex. Zeigt die vollständige Fernhaltemassnahme von 2010 und die damalige Gefahrenprognose. Zeigt die historische SIS-/Schengen-Wirkung. Zeigt die zeitgenössische Vollstreckungsgrundlage von 2022. Zeigt die Kommunikation am Grenzübergang. Zeigt, wohin meine Einwendungen während der Haft weitergeleitet wurden. Zeigt den gerichtlichen Prüfentscheid. Zeigt die Ermittlungen im übernommenen Strafverfahren. Zeigt die Ausstandsprüfung. Zeigt die Behandlung des Arbeitsunfalls. Zeigt, welche medizinischen Befunde wann vorlagen, welche Behandlungen empfohlen wurden und ob eine Verzögerung einen zusätzlichen Dauerschaden verursacht haben könnte. Zeigt die Grundlage der Ausschaffung und des neuen Einreiseverbots von 2024.
Und wenn diese Dokumente mein heutiges Bild widerlegen, gehört auch das in diese Dokumentation.
Die Frage, die über diesen Einzelfall hinausgeht
Was geschieht in einem Rechtsstaat, wenn ein Mensch staatliche Macht nicht nur kritisiert, sondern ihre Rechtmässigkeit konkret bestreitet?
Die Behörden hatten mehrere Gelegenheiten hinzusehen. Jetzt sollen die Akten zeigen, wer es tatsächlich getan hat.
Die Zeit der Behauptungen ist vorbei. Jetzt sprechen die Akten.
Dokumentationsprinzip: Aussagen über Behörden und beschuldigte Personen werden auf dieser Website mit den zugrunde liegenden Originalunterlagen verknüpft. Offene Beweisfragen bleiben als solche gekennzeichnet. Sachliche Stellungnahmen und entlastende Unterlagen werden ebenfalls veröffentlicht und eingeordnet.